
Der 30. Juni 2015 ist auch eine Frist für ANBIs (Public Benefit Bodies). Und zwar für die Veröffentlichung der (finanziellen) Daten für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr. Für ANBIs mit einem Geschäftsjahr, das nicht dem Kalenderjahr entspricht, gilt eine andere Frist (6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres).
Die Veröffentlichung der Informationen sollte über das Internet erfolgen. Im ANBI-Register für jedes ANBI ist angegeben, unter welcher Internetadresse die Informationen zu finden sind.
Welche Informationen sollten in jedem Fall veröffentlicht werden?
- Der Name und die RSIN des ANBI.
- Die Kontaktdaten, unter denen das ANBI erreicht werden kann (Post, Telefon, E-Mail).
- Das Ziel.
- Ein präziser politischer Plan.
- Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
- Vergütungspolitik.
- Ein knapper Bericht über die durchgeführten Aktivitäten.
- Ein Finanzbericht.
Werden die oben genannten Angaben nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt, können die Steuerbehörden den ANBI-Status entziehen. Der Verlust des ANBI-Status hat zur Folge, dass die damit verbundenen Steuervorteile nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Dies betrifft die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie den Abzug von Spenden bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer von (juristischen) Personen, die dem ANBI Spenden zukommen lassen. Darüber hinaus kann der Verlust des ANBI-Status als solcher zu Problemen bei der Mittelbeschaffung führen.
