Ab 2024 werden die Beträge der Freiwilligenregelung erhöht.
Indexierung
Die Beträge der Freiwilligenregelung werden seit einigen Jahren auf der Grundlage des Tabellenkorrekturfaktors indexiert. Diese Indexierung wird jedoch erst dann vorgenommen, wenn sich gerundet eine Erhöhung um 100 € ergibt.
Ab dem 1. Januar 2024 darf einem ehrenamtlichen Helfer ein Betrag von höchstens steuerfrei vergütet werden € 2.100 pro Jahr (das waren 1.900 €) und € 210 pro Monat (dies waren 190 €). Beide Beträge müssen erfüllt werden, und dies ist auf “Kassenbasis” zu beurteilen. Es ist daher nicht zulässig, dem ehrenamtlichen Mitarbeiter beispielsweise einmal im Jahr 2.100 € steuerfrei auszuzahlen. Wichtig ist außerdem, dass alle Vergütungen und alle Sachleistungen berücksichtigt werden müssen.
Staatssekretär Van Rij vom Finanzministerium hat in einem Brief der Kammer erklärte, dass er eine über die Indexierung hinausgehende Erhöhung nicht für notwendig halte.
Organisation
Nicht jede Organisation darf die Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten anwenden. Die Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt nur für Tätigkeiten, die Ehrenamtliche für folgende Einrichtungen ausüben:
- eine gemeinnützige Einrichtung (ANBI);
- eine Sportorganisation;
- jede andere juristische Person, sofern sie nicht der Körperschaftsteuer unterliegt oder davon befreit ist.
Die Freiwilligenregelung kann daher (unter anderem) weder von natürlichen Personen (Einzelunternehmen, VOF) noch von kommerziellen Einrichtungen angewendet werden, die nicht als Sportorganisation gelten.
Freiwilliger
Ein Freiwilliger ist jemand, der seine Tätigkeit nicht beruflich ausübt. Die insgesamt erhaltenen Vergütungen und Sachleistungen dürfen in keinem Verhältnis zum Umfang und zum Zeitaufwand der geleisteten Arbeit stehen.
Diese Voraussetzung ist jedenfalls erfüllt, wenn die Summe der Vergütungen und Sachleistungen pro Stunde nicht höher ist als € 5 (bis zum 23. Lebensjahr: € 2,75, ab 2024 wird dieser Betrag auf 3,25 € angehoben; siehe unseren Artikel Stundensatz Freiwilligenprogramm nach oben).
Weitere Informationen zur Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter findest du in unserem Factsheet.
