Freiwillige Registrierungsschwelle für Kleinunternehmer im Bereich der Mehrwertsteuer

Unternehmer mit einem Jahresumsatz von höchstens € 1.800 dürfen die Regelung für Kleinunternehmer anwenden, ohne dies gesondert anzumelden. Diese Genehmigung hat der Staatssekretär für Finanzen in einem kürzlich erschienenen Entscheidung. Die Genehmigung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020.

Regelung für Kleinunternehmer

Die Regelung für Kleinunternehmer sieht seit dem 1. Januar 2020 eine Befreiung vor. Das bedeutet, dass auf erbrachte Leistungen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Es bedeutet aber auch, dass kein Anspruch auf Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen besteht.

Unternehmer, die die KOR in Anspruch nehmen möchten, müssen sich dafür beim Finanzamt anmelden. Dies muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der KOR erfolgen. Der Unternehmer ist anschließend mindestens drei Jahre an die KOR gebunden, es sei denn, die KOR-Schwelle wird überschritten. Dies ist der Fall, sobald der Jahresumsatz 20.000 € übersteigt.

Die neue Zulassung wird auch als Registrierungsschwelle genannt. Ohne diese Genehmigung müssen Unternehmer die Ausstellung von Umsatzsteuererklärungen beantragen, sobald sie umsatzsteuerpflichtig sind. Durch die Wahl der KOR-Regelung können diese Unternehmer von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen bleiben. Dazu muss jedoch eine Anmeldung erfolgen. Diese Anmeldung kann nun für Kleinstunternehmer entfallen.

Dies wird beispielsweise für einen Käufer einer Bestandsimmobilie relevant sein, auf der der Vorbesitzer Solarmodule installieren ließ.

Bedingungen

Die Genehmigung ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

  • Unternehmer, die sich bereits beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer angemeldet haben, können diese Genehmigung nicht in Anspruch nehmen.
  • Unternehmer, die von dieser Genehmigung Gebrauch machen, können sich jederzeit noch bei der Steuerbehörde melden, um Umsatzsteuererklärungen einzureichen (natürlich unter Beachtung der bekannten Fristen).
  • Sobald ein Unternehmer die Registrierungsschwelle überschreitet, müssen die üblichen Umsatzsteuerpflichten erfüllt werden (ab dem Zeitpunkt der Transaktion, mit der die Registrierungsschwelle überschritten wird).
  • Dieser Unternehmer kann sich für die KOR entscheiden, sofern der KOR-Schwellenwert von 20.000 € nicht überschritten wird, und muss sich dafür unter Einhaltung der gesetzlichen Anmeldefrist anmelden (die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Steuererklärungszeitraums erfolgen).
  • Wird ein Pauschalbetrag angewandt, muss der auf der Grundlage dieses Pauschalbetrags zu berechnende Umsatz bei der Ermittlung des Jahresumsatzes berücksichtigt werden.
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