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Wer eine Schenkung oder Zuwendung von einer Person erhält, die zum Zeitpunkt der Schenkung in den Niederlanden wohnt, muss Schenkungssteuer zahlen. Durch die optimale Nutzung der gesetzlichen Freibeträge lässt sich die Schenkungssteuer begrenzen. In diesem Merkblatt beschreiben wir kurz die in der Praxis am häufigsten genutzten Freibeträge.
Alle Befreiungen von der Schenkungssteuer sind sogenannte Grundfreibeträge. Das bedeutet: Wird ein Betrag verschenkt, der über dem Freibetrag liegt, ist die Schenkungssteuer nur auf den Betrag zu entrichten, um den der Freibetrag überschritten wird.[1].
Sonstige Erwerber
Der allgemeine Freibetrag bei der Schenkungssteuer beträgt pro Jahr € 2.690 (2024: € 2.658). Diese Befreiung gilt beispielsweise bei einem Erwerb durch Enkelkinder.
Kinder
Erhalten Kinder von ihren Eltern, wird die vorgenannte allgemeine Befreiung durch eine Befreiung von 6.713 € (2024: € 6.633) pro Jahr.
Einmalige Erhöhung (Kinder)
Kinder dürfen für Schenkungen ihrer Eltern im Zeitraum zwischen ihrem 18.e und ihre 40e Geburtstag einmalig wählen, um die Freistellung in Höhe von 6.713 € zu ersetzen durch 32.195 € (der einmalig erhöhte Freibetrag; 2024: 31.813 €). Dieser Freibetrag muss in der Schenkungssteuererklärung geltend gemacht werden.
Studienbeihilfe: zusätzlich erhöht
Wenn die Schenkung für ein Studium verwendet wird, dessen jährliche Kosten mehr als 20.000 € betragen, und die Schenkung notariell beurkundet wurde, kann dieser einmalig erhöhte Freibetrag auf 67.064 € erhöht werden (der einmalig zusätzlich erhöhte Freibetrag; 2024: 66.268 €).
Schenkung für die eigene Wohnung (“Jubelton”)
Diese Befreiung wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Begünstigte, die im Jahr 2022 einen Betrag unter Anwendung dieser Befreiung erhalten haben (der gegebenenfalls im Jahr 2023 auf 106.671 € aufgestockt wurde), müssen den erhaltenen Betrag spätestens bis zum 31. Dezember 2024 für ihre eigene Wohnung ausgegeben haben. Sofern dies nicht geschehen ist, muss dies spätestens am 31. Mai 2025 dem Finanzamt gemeldet werden. Wurde die Schenkung unter der auflösenden Bedingung der Verwendung getätigt, muss der nicht verwendete Betrag an den Schenkenden zurückgezahlt werden. Sofern der nicht ausgegebene Betrag nicht zurückgezahlt wird, ist nachträglich Schenkungssteuer darauf zu entrichten.
Vollständige Befreiung
Von der Schenkungssteuer befreit sind (unter anderem) folgende Zuwendungen bis zur Höhe des vollständig erhaltenen Betrags:
- von eine ANBI, eine SBBI und eine SBBI-Förderstiftung sowie[2];
- von eine ANBI.
BOF
Eine der größten Freistellungen bei der Schenkungssteuer ist die Fazilität zur Unternehmensnachfolge (BOF). Diese Befreiung gilt, wenn Unternehmensvermögen (oder Anteile mit maßgeblicher Beteiligung an einer GmbH, in der ein wesentliches Unternehmen betrieben wird) durch Schenkung erworben wird.
Die BOF ist eine bedingte Befreiung: Das erworbene Unternehmen muss mindestens 5 Jahre lang weitergeführt werden (bei Schenkungen nach dem 31. Dezember 2024 wird diese Frist möglicherweise auf 3 Jahre verkürzt). Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Schenkungssteuer nachträglich zu entrichten.
Für den Fortführungswert bis 1.500.000 € (2024: 1.325.253 €) Für das erworbene Unternehmensvermögen gilt eine bedingte Befreiung in Höhe von 100%; darüber hinaus sind 75% (2024: 83%) des erworbenen Unternehmensvermögens bedingt von der Schenkungssteuer befreit.
Es würde den Rahmen dieser kurzen Notiz sprengen, die mit der Anwendung des BOF verbundenen Bedingungen im Detail zu erläutern.
Ab 2024 sind an Dritte vermietete Immobilien von Rechts wegen von der BOF ausgeschlossen.
Ab 2025 wird die Effizienzmarge von 5% abgeschafft, und der nicht geschäftlich genutzte Teil von Gegenständen gehört nicht zum Unternehmensvermögen, wenn er nichtdie nicht geschäftliche Nutzung 10% oder mehr beträgt und der Marktwert des Gegenstands mehr als 100.000 € beträgt.
Preise
Soweit der durch die Schenkung erhaltene Betrag den Freibetrag übersteigt, gelten die folgenden Sätze.
Bis zu einem Betrag (nach Abzug des Freibetrags) von 154.197 € (2024: € 152.368) Bezahlen:
- der Partner und die Kinder: 10%
- (Enkel-)Urenkel: 18%
- sonstige Erwerber: 30%
Über den Kaufpreis über 154.197 € (2024: € 152.368) Bezahlen:
- der Partner und die Kinder: 20%
- (Enkel-)Urenkel: 36%
- sonstige Erwerber: 40%
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Wenn Schenkungssteuer fällig ist und/oder einer der erhöhten Freibeträge zur Anwendung kommt, muss rechtzeitig bei der Steuerbehörde die Ausstellung eines Steuererklärungsformulars beantragt werden.
Es ist jedoch auch zulässig, die Schenkungssteuer direkt zu erklären. Dies ist online möglich (dafür ist ein DigiD erforderlich) oder mithilfe eines Formulars auf der Website der Steuerbehörde.
Die Schenkungssteuererklärung muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem die Schenkung eingegangen ist, eingereicht werden. Für im Jahr 2024 eingegangene Schenkungen muss die Steuerbehörde die Schenkungssteuererklärung daher spätestens 28. Februar 2025 erhalten haben.
Stellungnahme
In diesem Vermerk werden die Freibeträge und Steuersätze der Schenkungssteuer allgemein erörtert. Natürlich ist die Besteuerung ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob eine Schenkung getätigt werden soll oder nicht. Im Allgemeinen spielen jedoch noch weitere (finanzielle und emotionale) Aspekte eine Rolle. Bei der Durchführung von Schenkungen muss sorgfältig sichergestellt werden, dass alle Voraussetzungen und Formalitäten rechtzeitig erfüllt werden. Oft ist es ratsam, die Bedingungen der Schenkung schriftlich festzuhalten.
Diese Mitteilung dient dazu, eine Regelung in groben Zügen darzulegen. Aus Gründen der Lesbarkeit wurden die Sachverhalte daher vereinfacht dargestellt. VWG haftet nicht für die Folgen von Handlungen, die aufgrund dieser Mitteilung vorgenommen oder unterlassen wurden.
[1] Wenn im Jahr 2024 unter Anwendung des allgemeinen Freibetrags 5.000 € geschenkt werden, ist Schenkungssteuer in Höhe von 5.000 € – 2.690 € = 2.310 € zu entrichten.
[2] ANBI ist eine gemeinnützige Einrichtung. SBBI ist eine Einrichtung, die soziale Interessen vertritt.
