Freier Markt am Königstag: Was ist mit der Mehrwertsteuer?

Das ist typisch niederländisch: die freien Märkte in der Königsnacht und am Königstag. Aber müssen Sie für Ihren Handel Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen?

Entrepreneur?

Wenn Sie Unternehmer sind, müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen. Bei der Mehrwertsteuer wird man schnell zum Unternehmer, weil es (im Gegensatz zum Unternehmertum bei der Einkommensteuer) keine Voraussetzung ist, dass man einen Gewinn anstreben muss und dieser Gewinn absehbar sein muss. Wenn Sie aber nur gelegentlich etwas verkaufen, erfüllen Sie in der Regel nicht das Kriterium der nachhaltigen Teilnahme am Wirtschaftsleben.

Inhaber eines Kleinunternehmens

Viele Händler auf freien Märkten werden daher nicht als mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer gelten. Wer zwar als mehrwertsteuerlicher Unternehmer gilt, aber einen Jahresumsatz von weniger als 20.000 € erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung (KOR) in Anspruch nehmen. Der Umsatz ist dann von der Mehrwertsteuer befreit, allerdings mit dem Nachteil, dass die dem Unternehmer in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) nicht abgezogen werden kann. Der Unternehmer muss die Wahl der KOR-Regelung den Steuerbehörden im Voraus mitteilen.

Wenn der Jahresumsatz 1.800 € nicht übersteigt, kann der Unternehmer die KOR anwenden, ohne dies vorher den Steuerbehörden gemeldet zu haben. Diese Zulassung ist die so genannte Registrierungsschwelle. Der Umsatz ist dann steuerfrei und die Vorsteuer nicht abzugsfähig.

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