Die Bewertungsstelle hat eine Anleitung veröffentlicht über die Anforderung von Fotos durch Gemeinden.
WOZ
Die Gemeinde muss jedes Jahr den WOZ-Wert der in ihrem Gebiet gelegenen Immobilien festsetzen. Viele Gemeinden haben diese Aufgabe an einen Zusammenschluss mit anderen Gemeinden ausgelagert; eine “Steuerkooperation”.
WOZ ist die Abkürzung für „Wet waardering onroerende zaken“ (Gesetz über die Bewertung von Immobilien). Der auf der Grundlage des WOZ festgelegte Wert bildet die Grundlage für die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Darüber hinaus ist der WOZ-Wert unter anderem im Rahmen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer sowie im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer von Bedeutung.
Sekundäre Objektmerkmale
Für eine korrekte Wertermittlung benötigt die Gemeinde natürlich auch Informationen über die sekundären Merkmale des Objekts. Dabei geht es um die Qualität, den Instandhaltungszustand und die Ausstattung des Objekts. Der Eigentümer und/oder Nutzer der Immobilie ist daher verpflichtet, die dafür erforderlichen Angaben zu machen. Diese Angaben kann die Gemeinde mithilfe eines Auskunftsformulars oder einer Besichtigung vor Ort (Besuch eines Gutachters) einholen.
Fotos
Als während der Corona-Zeit eine Besichtigung vor Ort nicht immer möglich war, begannen die Gemeinden, Informationen durch die Anforderung von Fotos einzuholen. Das Anfordern von Fotos von Wohnungen birgt das Risiko einer Verletzung der Privatsphäre der Bewohner. Die von der Bewertungskammer erlassene Anweisung sieht daher vor, dass die Gemeinden, die solche Fotos anfordern, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) erstellen und anwenden müssen, um sicherzustellen, dass ausschließlich Fotos ohne datenschutzrelevante Informationen verwendet werden.
Viel Erfolg!
Es wird nämlich nicht einfach sein, Fotos zu machen, die den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Es scheint viel einfacher zu sein, den kommunalen Gutachter in die eigene Wohnung zu lassen.
Was darf (auf keinen Fall) auf den Fotos zu sehen sein?
- Personen;
- Fotos von Personen;
- Bekundungen der religiösen Überzeugung;
- datenschutzrelevante Präferenzen, Gesundheit oder ethnische Zugehörigkeit.
Darüber hinaus enthält die Anleitung eine Reihe von Beispielen für Merkmale der Wohnung, die auf den Fotos zulässig bzw. unzulässig sind:
- JA: Treppen, Wände, Fußböden, Decken (Feuchtigkeitsflecken, Risse, Holzfäule), aber NEIN: Möbel, Teppiche oder Gemälde;
- JA: Küchenausstattung (Schränke), Badezimmerelemente (Badewanne, Boden, Dusche), aber NEIN: Küchenutensilien, Lebensmittel, Toilettenartikel oder medizinische Hilfsmittel;
- JA: Fensterrahmen, (Zentral-)Heizung, energetische Maßnahmen wie Dämmung, aber NEIN: Betten, Schränke oder Lampen.
