Form ex-ANBIs

20160610_ANBI-publiceren_VWGNijhof

Das Finanzamt hat das Formblatt zur Verfügung gestellt, mit dem die ehemaligen ANBI ihrer Verpflichtung zur Erteilung von Spontanauskünften nachkommen müssen. Wir haben diese Verpflichtung in einem früheren Artikel beschrieben, den Sie hier findet.

Für die Daten für das Haushaltsjahr 2015 wurde die Frist auf 1. September 2016. Das Formular für 2015 finden Sie unter hier.

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