Forderung nach einer großzügigeren Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Es gibt einen neuen (Not-)Ruf nach einer Ausweitung der Freiwilligenregelung. Diesmal von der Nationaler Sportrat. Dabei handelt es sich um eine 2016 gegründete Einrichtung, deren Aufgabe darin besteht, zu untersuchen, wie die Rentabilität und die Wirkung großer Sportveranstaltungen gesteigert werden können. Die ersten Schlussfolgerungen sind in einem Schriftliche Stellungnahme. Ein sehr lesenswerter Bericht. Vor allem auch für Veranstalter kleinerer Veranstaltungen. Eigentlich für alle Vorstandsmitglieder von Stiftungen und Vereinen. Neben der Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter werden auch die Finanzierung von Veranstaltungen und Probleme im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer behandelt.

Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter

Die Freiwilligenregelung ist für viele kulturelle und gesellschaftliche Organisationen (darunter auch den Sport) von großer Bedeutung. Diese Organisationen müssen jedoch die strengen Vorschriften der Freiwilligenregelung genau im Auge behalten. Tun sie dies nicht, laufen sie Gefahr, dass das Finanzamt Nachforderungen hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialabgaben erhebt. In unserem Merkblatt beschreiben wir die Regeln der Freiwilligenregelung Freiwilliger.

Dass diese Vorschriften streng angewendet werden, geht aus den im Schreiben angeführten Beispielen hervor. So war während der Hockey-WM 2014 in Den Haag die Steuerbehörde täglich vor Ort, um Freiwillige zu befragen. Auf diese Weise überprüfte die Steuerbehörde, ob die Freiwilligen tatsächlich keine Vergütungen erhielten.

Und während der Frauenfußball-EM mussten die Freiwilligen ihre Ausrüstung jeden Tag an einer zentralen Ausgabestelle abholen und dort wieder zurückbringen. Damit sollte verhindert werden, dass die Kleidung als steuerfreie Arbeitskleidung angesehen wurde.

Erweiterung

Der Nationale Sportrat fordert die Regierung auf, die Probleme zu beseitigen, mit denen Veranstalter großer Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit der Regelung für ehrenamtliche Helfer konfrontiert sind. Zudem muss landesweit eine einheitliche Politik verfolgt werden. Letzteres könnte dadurch erreicht werden, dass landesweit eine einzige Dienststelle der Steuerbehörde für die steuerlichen Belange im Zusammenhang mit großen Sportveranstaltungen zuständig gemacht wird.

Als Lösungen für die Engpässe schlägt der NLSport-Rat Folgendes vor:

  • den monatlichen Betrag der Freiwilligenregelung (150 €) in einen vierteljährlichen Betrag (450 €) umwandeln;
  • die Sachleistungen als notwendige Zuwendungen betrachten (dies betrifft notwendige Arbeitskleidung, Mahlzeiten, Erfrischungen und Ähnliches);
  • Leistungen nicht zum Verkaufswert, sondern zum Einkaufswert bewerten.

Der Koalitionsvertrag der Regierung Rutte III sieht eine Ausweitung der Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten vor. Dabei handelt es sich um die Anhebung des jährlichen Höchstbetrags von 1.500 € auf 1.700 €.

MEHRWERTSTEUER

Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer spielt bei der Organisation von (großen) Sportveranstaltungen natürlich die Steuerpflicht von Zuschüssen und Sponsorenbeiträgen eine Rolle. Insbesondere bei Subventionen besteht das Risiko, dass die Steuerbehörde (nachträglich) zu dem Schluss kommt, dass darauf Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Und es zeigt sich, dass die Finanzämter im ganzen Land dies unterschiedlich handhaben.

Sponsoring erfolgt häufig in Form von Tauschgeschäften (Austausch von Leistungen). In diesem Fall müssen gegenseitig Rechnungen ausgestellt werden. Jede dieser Rechnungen kann mit oder ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Ein häufig diskutierter Punkt ist zudem, welcher Wert den einzelnen Leistungen zugewiesen werden soll.

Wie ist mit Sponsorenpaketen umzugehen? Oft umfassen diese eine ganze Reihe von Leistungen. Sind diese für Mehrwertsteuerzwecke als eine einzige Leistung anzusehen? Oder dürfen sie in einzelne Leistungen aufgeteilt werden, die möglicherweise teilweise dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen?

Bei der Weitergabe von Verpflegungskosten wird häufig doppelt Mehrwertsteuer erhoben. Der NLSportrat spricht sich dafür aus, dem Veranstalter den Vorsteuerabzug zu gestatten, unter der Voraussetzung, dass die Kosten sichtbar weiterberechnet werden, mit dem Hinweis, dass diese weiterberechnete Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig ist.

Finanzierung

Auch hinsichtlich der Finanzierung großer Sportveranstaltungen gibt der NLSportraad Empfehlungen ab. Durch steuerliche Maßnahmen soll es für Privatpersonen (noch) attraktiver werden, Sportveranstaltungen zu finanzieren. Beispielsweise indem die nicht gewinnorientierten Veranstaltungen als ANBIs angesehen werden. Dann unterliegen die Spenden nicht der Schenkungssteuer und sind im Rahmen der Einkommensteuer absetzbar.

 

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