
In unserem Artikel Ab dem 1. Juli Elektroauto mit Förderung kaufen beschreiben wir die neue Förderregelung für den Kauf von Elektroautos durch Privatpersonen. Diese Regelung ist so beliebt, dass das Budget für Neuwagen für das Jahr 2020 im Handumdrehen aufgebraucht war (für den Kauf eines gebrauchten Elektro-Pkw stehen jedoch noch Mittel zur Verfügung).
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„Kein Problem“, werden Sie sagen. Die Anträge, die nach Ausschöpfung des Budgets gestellt werden, werden auf das neue Jahr übertragen. Um zu verhindern, dass dadurch das Budget des neuen Jahres sofort aufgebraucht wird, wird diese Regelung angepasst.
Anträge, die gestellt werden, nachdem das Budget aufgebraucht ist, werden nicht mehr berücksichtigt. Diese Anträge werden abgelehnt. Diese Änderung findest du in der Staatsanzeiger. Die Änderung tritt am 30. Oktober 2020 in Kraft.
Darüber hinaus ist geregelt, dass das Jahresbudget ausschließlich für Kauf- oder Leasingverträge verwendet werden darf, die in dem jeweiligen Jahr unterzeichnet wurden. Ein Kauf, der beispielsweise im November eines Jahres getätigt wird, kommt im folgenden Jahr nicht für eine Förderung in Betracht.
Ab dem ersten Arbeitstag
Es liegt auf der Hand, dass zu Beginn des neuen Jahres viele Anträge gestellt werden. Sie müssen dafür jedoch nicht Ihren Neujahrstag opfern. Der Antrag auf die Förderung kann nicht mehr ab dem 1. Januar gestellt werden, sondern erst ab dem ersten Werktag des Jahres (für 2021 also erstmals am 4. Januar). Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass am Neujahrstag und am Wochenende der Helpdesk von RFO nicht verfügbar ist.
