
OP Oost ist die Abkürzung für das Operationelle Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Osten der Niederlande. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Förderprogramm der Provinzen Overijssel und Gelderland, das eine Reihe interessanter Fördermaßnahmen umfasst.
F&E-Kooperation zwischen zwei KMU (MIT)
Zwei KMU, die gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen, kommen für eine Förderung in Betracht. Die F&E-Aktivitäten müssen auf die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet sein. Unter Zusammenarbeit ist zu verstehen, dass beide Unternehmen gemeinsam die Verantwortung und das Risiko für das Projekt tragen. Das Projekt muss zudem in einen der folgenden Bereiche fallen: Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, Gesundheitswesen, High-Tech-Systeme und -Materialien oder Energie- und Umwelttechnologie (einschließlich biobasierter Technologien).
Der Zuschuss beläuft sich auf 35% der Projektkosten, wobei der Höchstbetrag bei 100.000 € pro Antragsteller im Kooperationsverbund liegt. Alle Projektkosten, die dem KMU selbst entstehen und für die durch Belege nachgewiesen werden kann, dass sie für das Projekt angefallen sind, sind förderfähig. Dazu zählen beispielsweise Lohnkosten, Gemeinkosten, Sachleistungen und Abschreibungskosten.
Vom 15. Juni 2017 bis einschließlich 7. September 2017 besteht die Möglichkeit, einen Vorschlag einzureichen.
F&E-Kooperation, an der mindestens ein KMU beteiligt ist
Wenn die Zusammenarbeit nicht zwischen zwei KMU-Unternehmen, sondern zwischen mindestens einem KMU-Unternehmen und einer anderen Organisation stattfindet, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss aus dem OP Oost zu erhalten. Auch hier müssen die F&E-Aktivitäten auf die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet sein. Die KMU-Organisation muss dabei jedoch mindestens 35% der Kosten tragen. Auch hier muss das Projekt in die Bereiche Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, Gesundheit, High-Tech-Systeme und -Materialien oder Energie- und Umwelttechnologie (einschließlich biobasierter Technologien) fallen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Projekte in dieser Kategorie zudem mit den Themen „Smart Industry“, „Kreislaufwirtschaft“ oder „Allgemeine Innovation“ verknüpft werden können.
Intelligente Industrie
Smart Industry umfasst den intelligenten Einsatz von Produktionstechnologien und IKT mit dem Ziel, Prozessinnovationen, Produktinnovationen oder die Erneuerung von Geschäftsmodellen voranzutreiben. Zu den Beispielen zählen unter anderem das “Internet der Dinge”, Big Data, Robotisierung und 3D-Druck.
Projekte zu diesem Thema können vom 1. März 2017 bis einschließlich 9. Mai 2017 eingereicht werden.
Kreislaufwirtschaft
In einer Kreislaufwirtschaft steht die Wiederverwendung von Produkten und Rohstoffen im Mittelpunkt, und schädliche Emissionen werden so weit wie möglich vermieden, da die Rohstoffe länger in der Kette verbleiben.
Projekte zu diesem Thema können vom 15. April 2017 bis einschließlich 20. Juni 2017 eingereicht werden.
Allgemeine Innovation
Die Aktivitäten im Rahmen des Themenbereichs „Allgemeine Innovation“ müssen aus experimenteller Entwicklung oder aus industrieller Forschung in Verbindung mit experimenteller Entwicklung bestehen.
Ein Beitrag beträgt mindestens 250.000 € und höchstens 2.000.000 €. Für KMU oder Forschungseinrichtungen wurde der Förderanteil auf 50 % festgelegt, für sonstige Organisationen auf 40 %. Erneut sind die Projektkosten förderfähig, sofern durch Belege nachgewiesen werden kann, dass diese Kosten für das Projekt angefallen sind.
Sollten Sie sich in einer der oben genannten Situationen wiedererkennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Major Q. Major Q ist Spezialist auf dem Gebiet der Fördermittelakquise. Weitere Informationen zu Major Q finden Sie hier.

