Die Förderprogramm zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Instandhaltung von Mietwohnungen (SVOH) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2025 verlängert, erweitert und vereinfacht.
Verlängert bis zum 31.12.2029
In unserem Artikel beschreiben wir die Bedingungen der im Jahr 2022 eingeführten Regelung Förderprogramm zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Instandhaltung von Mietwohnungen. Die Regelung sollte ursprünglich am 31. Dezember 2025 auslaufen. Sie wird nun bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Von den für 2024 im SVOH-Haushalt vorgesehenen 152 Millionen Euro waren am 30. September 2024 noch gut 141 Millionen Euro verfügbar.
Nachhaltigkeit attraktiver gestalten
Die Regelung wird ausgeweitet und vereinfacht, um es für private Vermieter attraktiver zu machen, Mietwohnungen nachhaltiger zu gestalten. Dies ist unter anderem deshalb wichtig, weil das Energieeffizienzlabel ab dem 1. Juli 2024 stärker in die Immobilienbewertungssystem.
Da die Beantragung einer Förderung für eine Wärmepumpe oder einen Solarwarmwasserbereiter vom ISDE-Programm auf das SVOH-Programm verlagert wird, kann der Antragsteller die Bedingung der zwei Maßnahmen früher erfüllen und hat somit Anspruch auf eine höhere Förderung.
Die Höchstbeträge werden von 6.000 € pro Mietwohnung auf 10.000 € (15.000 € einschließlich Wärmepumpe oder Solarboiler) angehoben. Der maximale Förderbetrag von 400.000 € pro Vermieter entfällt.
Bereits ab 25.000 € kann der Zuschuss nun im Voraus beantragt werden. Ein Zuschuss ist auch möglich, wenn bestehende Mietwohnungen aufgeteilt werden, und es gibt Verbesserungen für Vermieter von denkmalgeschützten Gebäuden.
Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Bedingungen finden Sie in der Text der Regelung.
