
Das Förderprogramm zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von KMU (SVM) unterstützt Unternehmer dabei, einen spezialisierten Berater für eine maßgeschneiderte Energieberatung zu beauftragen. Der Förderantrag kann ab dem 1. Oktober 2021 (9:00 Uhr) gestellt werden.
Für wen
Die Förderregelung steht Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro offen, die:
- ein (oder mehrere) Geschäftsgebäude (oder Räume darin) besitzen oder mieten und;
- nicht unter die gesetzliche Energieeinsparungsverpflichtung fallen.
Immobilien fallen unter die gesetzliche Sparpflicht wenn jährlich mehr als 25.000 m³ Erdgas und 50.000 kWh Strom verbraucht werden.
Zuschuss für Beratung und Unterstützung
Mit dem Zuschuss werden die Kosten für eine maßgeschneiderte Beratung durch einen spezialisierten Berater gedeckt. Auch die Unterstützung bei der Umsetzung der Beratung kann bezuschusst werden.
Der Unternehmer muss nachweisen, dass er eine oder mehrere Maßnahmen aus der Empfehlung (innerhalb von zwei Jahren) umsetzen wird oder bereits umgesetzt hat.
Nur Kosten für (die Durchführung) einer Energieberatung, die ab dem 2. August 2021 entstanden sind, sind förderfähig.
Die Kosten für die eigentlichen Maßnahmen sind nicht förderfähig. Für diese Kosten stehen möglicherweise andere Förderprogramme zur Verfügung, wie beispielsweise das ISDE oder Energieinvestitionsabzug (EIA).
Die Maßnahmen können größere oder kleinere Anpassungen am Gebäude betreffen, aber auch Anpassungen in anderen Bereichen der Betriebsführung (beispielsweise den Einsatz von Elektro-Lieferwagen).
Wie viel
Der Zuschuss beträgt 80% der angefallenen Kosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 2.500 €. Für die Energieberatung gilt ein maximaler Zuschussbetrag von 750 €.
Für die Energieberatung gilt zudem, dass der Mindestzuschussbetrag 400 € beträgt (eine Energieberatung, die ohne Mehrwertsteuer weniger als 500 € kostet, kommt daher nicht für den Zuschuss in Betracht).
Der Zuschuss kann pro Betriebsstätte höchstens einmal beantragt werden.
Die Gewährung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Die Regelung läuft bis einschließlich 30. September 2022 (17:00 Uhr) oder bis zu dem früheren Zeitpunkt, zu dem das Budget von 28,2 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Anträge auf die Förderung sind über das digitale Portal der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) einzureichen, wobei eHerkenning verwendet werden muss.
Die RVO hat für die Beantragung der Förderregelung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von KMU eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht.
