Kleine Vermieter können zur Finanzierung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen an ihren Mietwohnungen die Förderregelung für Nachhaltigkeit und Instandhaltung von Mietwohnungen (SVOH) in Anspruch nehmen. Diese Regelung tritt am 1. April 2022 in Kraft.
Ausgleich für den Mietstopp
Durch den Mietstopp im regulierten Sektor haben sich die Möglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Wohnungen verschlechtert. Größere Vermieter werden dabei durch die Regelung zur Ermäßigung der Vermieterabgabe im Rahmen der Nachhaltigkeitsmaßnahmen (RVV-V). Und nach der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Abschaffung der Vermietersteuer verfügen diese Vermieter über ausreichende Mittel, um in ihre Wohnungen zu investieren. Kleine Vermieter profitieren nicht (oder nur in zu geringem Maße) von der Senkung der Vermietersteuer. Deshalb ist für sie die SVOH eingestellt.
Kleine Vermieter
Die Regelung steht zwei Gruppen von Vermietern offen.
- Vermieter, die Wohnungen im regulierten Segment unterhalb der Liberalisierungsgrenze (im Jahr 2022: 763,47 €) vermieten. Vermieter, die mehr als 100 regulierte Wohnungen vermieten, sind nicht förderfähig. Förderfähige Vermieter können einen Antrag für maximal 50 Wohnungen stellen.
- Vermieter, die Wohnungen vermieten, deren Anfangsmiete unter der Liberalisierungsgrenze lag, deren Miete nun aber über dieser Grenze liegt.
Förderfähige Aktivitäten
Die Förderung kann für drei Arten von Aktivitäten beantragt werden:
- Maßnahmen zur Energieeinsparung;
- Wartungsmaßnahmen;
- Energieberatung.
Der Zuschuss wird nur an Vermieter gewährt, die mindestens zwei Energiespar- oder Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
Die Energiesparmaßnahmen betreffen insbesondere (siehe die Regelung für die spezifischen technischen Bedingungen):
- Hohlwanddämmung;
- Fassadendämmung
- Dachdämmung, Dachboden- oder Speicher-Dämmung
- Boden- oder Fußbodendämmung;
- HR++-Glas, Dreifachverglasung in Kombination mit neuen isolierenden Fensterrahmen oder isolierenden Vorder- und Hintertüren;
- Erstinstallation einer Lüftungsanlage mit CO₂-Steuerung oder Wärmerückgewinnung (WRG) mit einem Wirkungsgrad von mindestens 90%.
Die Wartung betrifft insbesondere:
- die Anschaffung und der Einbau eines neuen Außenrahmens für eine Tür oder ein Fenster;
- das Austauschen oder Einbauen einer Lüftungsbox.
Die Energieberatung Es handelt sich um einen Beratungsbericht, der von einem EPA-Berater erstellt wurde.
Solarwarmwasserbereiter und Wärmepumpen werden nicht gefördert. Hierfür kann ein Antrag auf die ISDE-Regelung.
Förderbetrag
Für jede Maßnahme sieht die Regelung einen Förderbetrag pro m² vor. Die maximale Förderung pro Wohnung beträgt 6.000 €. Ein Vermieter kann insgesamt maximal 400.000 € an Fördermitteln erhalten.
