
Mit der Förderregelung „Praktijkleren“ regt das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Arbeitgeber dazu an, Praxis- und Arbeitspraktikumsplätze anzubieten. Dadurch werden Schüler, Studierende, Teilnehmer oder Arbeitnehmer, die eine Berufsausbildung absolvieren, besser auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, und Arbeitgeber verfügen über besser ausgebildetes Personal.
Was beinhaltet die Förderregelung „Praktisches Lernen“?
Der Zuschuss dient als Zuschuss zu den Kosten, die einem Arbeitgeber für die Betreuung eines Auszubildenden, Teilnehmers oder Studenten entstehen. Außerdem dient der Zuschuss als Zuschuss zu den Lohn- oder Betreuungskosten eines Doktoranden oder eines angehenden Technologiedesigners (TOIO).
Die Förderung richtet sich insbesondere an:
- Studierende, die einen Studiengang in Branchen absolvieren, in denen ein Mangel an qualifiziertem Personal entsteht;
- wissenschaftliches Personal, das für die niederländische Wissenswirtschaft unverzichtbar ist;
- schutzbedürftige Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, bei denen Jugendarbeitslosigkeit ein großes Problem darstellt.
An wen richtet sich die Förderregelung „Praktisches Lernen“?
Die Förderregelung „Praktisches Lernen“ richtet sich an Unternehmen, anerkannte Ausbildungsbetriebe, Ausbildungsunternehmen und Einrichtungen, die Schülern, Studierenden oder Teilnehmern in verschiedenen Bildungsbereichen einen Praxis- oder Arbeitspraktikumsplatz anbieten.
Der Arbeitgeber kann für den Teil des Zeitraums, in dem er während des Studienjahres eine Betreuung geleistet hat, einen Zuschuss erhalten. Auch wenn ein Teilnehmer das Programm abbricht, erhält der Arbeitgeber eine anteilige Erstattung der Kosten, die ihm für die Betreuung entstanden sind. Der Arbeitgeber muss nicht während eines gesamten Studienjahres Betreuung leisten, um Anspruch auf einen Zuschuss zu haben. Betreuung aus früheren Studienjahren ist nicht zuschussfähig.
Für welche Ausbildungsgänge gilt diese Regelung?
Als Arbeitgeber haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Förderung, wenn Sie einen Ausbildungsplatz für eine der folgenden Kategorien anbieten:
- Vmbo: ein duales Ausbildungsprogramm im berufsorientierten Bildungsweg in allen Branchen;
- MBO: ein berufsbegleitender Ausbildungsweg (BBL) in allen Branchen;
- HBO: ein duales oder Teilzeitstudium in den Bereichen Technik, Landwirtschaft oder Umwelt;
- Doktoranden: eine Promotionsforschung unter Betreuung einer Universität oder eines Instituts der KNAW oder der NWO in allen Bereichen;
- Angehende Technologie-Designer (TOIO): Ein Designauftrag unter der Betreuung einer Universität, der auf den Titel „PDEng“ abzielt.
Bedingungen
Um Anspruch auf diese Förderung zu haben, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese können je nach Bildungskategorie variieren:
- Der Arbeitgeber ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb;
- Zwischen allen beteiligten Parteien muss ein gültiger (Ausbildungs-)Vertrag geschlossen worden sein;
- Vmbo: Dies gilt nur für den Bildungsweg, der speziell auf den Erwerb einer Einstiegsqualifikation auf dem Niveau einer beruflichen Grundausbildung ausgerichtet ist;
- MBO: Teilnehmer an einem berufsbildenden Bildungsgang (BOL) haben keinen Anspruch auf eine Förderung;
- HBO: Der Studiengang muss im Zentralregister für Berufsausbildungen (Crebo) oder im Zentralregister für Hochschulausbildungen (CROHO) eingetragen sein.
Kontrolle
Führen Sie Ihre Unterlagen im Hinblick auf eine Prüfung durch die RVO. Stellen Sie für jeden Vmbo-Schüler, Mbo-BBL-Teilnehmer oder Hbo-Studierenden Folgendes sicher:
- ein gültiger Ausbildungsvertrag;
- Anwesenheitserfassung in Ihrem Ausbildungsbetrieb;
- Dokumentation, mit der Sie den Fortschritt, die Betreuung und die Art und Weise nachweisen, wie der jeweilige Teil der Lernziele / Qualifikationen / Kompetenzen der beruflichen Ausbildung erreicht wurde. Dies kann beispielsweise durch Zwischenberichte zu Gesprächen, Beurteilungen und Bewertungen oder durch ein (BPV-)Arbeitsheft erfolgen;
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses.
Bitte sorgen Sie pro Doktorand und TOIO für:
- ein Arbeitsvertrag;
- eine Vereinbarung mit der Universität oder dem Institut der NWO oder der KNAW über die Betreuung des Doktoranden bei seiner Forschung bzw. des TOIO bei seiner Ausbildung durch diese Einrichtung.
Nach Auszahlung des Zuschusses finden weiterhin Kontrollen bei den Arbeitgebern statt, um zu überprüfen, ob der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde und der Zuschuss zu Recht ausgezahlt wurde. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen bis fünf Jahre nach dem Schul- oder Studienjahr, für das der Zuschuss gewährt wurde, aufzubewahren.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Pro Teilnehmer können Sie pro Schuljahr maximal 2.700 € Zuschuss erhalten.
Wann kann diese Regelung beantragt werden?
Einen Förderantrag müssen Sie nach Abschluss der Betreuung im jeweiligen Studienjahr einreichen. Für das Studienjahr 2016–2017 ist dies vom 2. Juni bis zum 15. September 2017, 17:00 Uhr, möglich.
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Major Q. Major Q ist Spezialist auf dem Gebiet der Fördermittelakquise. Weitere Informationen zu Major Q finden Sie hier.

