Förderprogramm für emissionsfreie Firmenfahrzeuge (SEBA)

Beabsichtigen Sie als Unternehmer, ein vollständig emissionsfreies Firmenfahrzeug anzuschaffen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 5.000 € pro Firmenfahrzeug.

Bedingungen

Die Förderprogramm für emissionsfreie Firmenfahrzeuge (SEBA) richtet sich an Unternehmer und gemeinnützige Einrichtungen, die ein neues, vollständig emissionsfreies Firmenfahrzeug anschaffen möchten. Die RVO hat eine ‘SEBA-Firmenfahrzeugliste’ erstellt, in der Modelle und Marken von vollständig emissionsfreien Firmenfahrzeugen aufgeführt sind, die möglicherweise für die SEBA in Frage kommen.

Zum Zeitpunkt der Beantragung der SEBA darf noch kein endgültiger Kaufvertrag abgeschlossen worden sein. Dieser vorläufige Vertrag muss eine Klausel enthalten, wonach der Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig wird. Dies kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: ‘Der Auftrag wird nach Einreichung des SEBA-Antrags endgültig’ oder ‘Der Auftrag wird nach Bewilligung des SEBA-Antrags endgültig’.

Förderbetrag

Die Höhe der gewährten Förderung hängt von der Größe des Unternehmens ab. Die Förderung beträgt maximal 5.000 € pro Firmenwagen. Kleine Unternehmen erhalten 12% des Netto-Katalogpreises des Firmenwagens, mittelständische Unternehmen 10% und große Unternehmen 7%. Die Größe des Unternehmens hängt unter anderem vom Umsatz und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Anträge

Der Zuschuss kann ab dem 23. April 2024 über die RFO. Für diesen Antrag benötigen Sie eHerkenning mindestens der Stufe 2+ sowie den digitalen, noch nicht endgültigen Kaufvertrag.

Nach der Antragstellung

Nachdem der SEBA-Antrag gestellt wurde, kann das Firmenfahrzeug bestellt werden. Sobald dieses an Sie ausgeliefert wurde, müssen Sie das Kennzeichen an die RVO weiterleiten und dabei die Festsetzung des Förderbetrags beantragen. Bitte beachten Sie, dass dies innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Förderzusage erfolgen muss.

Das Auto muss mindestens 3 Jahre in Ihrem Besitz bleiben. Verkaufen Sie das Auto vor Ablauf dieser Frist? Dann müssen Sie dies der RVO melden und einen Teil der Förderung zurückzahlen.

Steuerabzug für Umweltinvestitionen

Neben dieser Förderung haben Sie in Ihrer Steuererklärung auch Anspruch auf den Umweltinvestitionsabzug (MIA). Diesen MIA müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Kaufvertrags beantragen (siehe auch: https://www.rvo.nl/subsidies-financiering/seba/seba-en-mia).

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