Firmenwagen Zusatz sollte 30% sein

Ja, das ist ein ziemlicher Schock! Viele Geschäftsleute empfinden bereits den derzeitigen zusätzlichen Steuersatz von 22% des Listenwertes als hoch. Doch die Allgemeiner Rechnungshof in einem kürzlich erschienenen Bericht diesen Zusatz auf bis zu 30% zu erhöhen. Die Finanzabteilung scheint jedoch mit den derzeitigen 22% zufrieden zu sein.

Wichtigste Ziele

Der Rechnungshof stützt seine Empfehlung auf die von der Regierung formulierten Hauptziele der Kraftfahrzeugsteuer:

  • eine stabile Einkommensquelle für die Regierung;
  • erhebliche Unterstützung für Luftqualitäts- und Klimaziele im Automobilbereich durch verhältnismäßige und gezielte steuerliche Anreize.

Der stabile Einkommensstrom ist in Ordnung. Die steuerliche “Cash Cow”, das Auto, bringt immer noch viel ein (rund 16,6 Milliarden Euro im Jahr 2018).

Viele der nicht weniger als 54 (!) Regelungen und Ausnahmen bei der Kfz-Steuer scheinen jedoch einen anderen Grund zu haben und/oder gegen die Hauptziele der Kfz-Steuer zu verstoßen. Nur eine begrenzte Anzahl dieser zahlreichen Regelungen zielt tatsächlich auf ein Luftqualitäts- und/oder Klimaziel ab.

Pauschaliertes System

Das Finanzministerium erklärt in einer Antwort dass für den Firmenwagenzuschlag ein Pauschalsystem gewählt wurde, das relativ einfach und leicht umsetzbar ist. Es handelt sich um einen Mix von Ansätzen zur Ermittlung des privaten Vorteils.

Ein Ansatz ist die Betrachtung der Sparwert. Dies ist der Wert der Kosten, die der Arbeitnehmer spart, weil er kein Auto privat kaufen muss.

Ein anderer Ansatz besteht darin, für das Auto die Sachlohn bestimmen. In diesem Fall entspräche die Leistung den Kosten, die dem Arbeitgeber für das dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Fahrzeug entstehen.

Außerdem sollte der Hinzurechnungsprozentsatz nicht so niedrig sein, dass er zu einer günstigeren steuerlichen Behandlung von Personen mit einem Firmenwagen gegenüber Personen mit einem Privatfahrzeug führt. Andererseits sollte der zu berücksichtigende Vorteil auch nicht zu hoch sein.

Finance stellt fest, dass der derzeitige Zusatz von 22% innerhalb dieser Spanne liegt. Er weist jedoch darauf hin, dass ein pauschaler Ansatz per definitionem nicht in allen Fällen den tatsächlichen, individuell genutzten Vorteil genau widerspiegelt.

Elektroauto

Es sieht also so aus, als würde sich der Zuschlagssatz für Firmenwagen nicht ändern. Dies gilt jedoch nicht für vollelektrische Fahrzeuge. Für diese Fahrzeuge gilt derzeit eine Zubaurate von nur 4%. Im Jahr 2026 werden auch für diese Fahrzeuge 22% zugebaut werden müssen. Siehe unseren Artikel Höherer zusätzlicher Steuersatz für Elektroautos.

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