Finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder

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Viele Eltern möchten ihren Kindern eine finanzielle Unterstützung für Studienkosten, zur Senkung der monatlichen Belastungen, für den Kauf einer Immobilie oder für die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens gewähren. Oft ist eine solche finanzielle Unterstützung auch notwendig, da die Regeln für die Gewährung einer Finanzierung von einer Eigenbeteiligung ausgehen. Eine einfache und wirksame Möglichkeit, diese finanzielle Unterstützung zu leisten, ist die Schenkung von Geld oder anderem Vermögen.

Schenkungssteuer und Steuerbefreiungen

Auf alles, was Sie einem Kind schenken, muss das Kind Schenkungssteuer zahlen. Glücklicherweise gibt es bei dieser Steuer jedoch zahlreiche Freibeträge, die wir in unserem Informationsblatt “Befreiungen von der Schenkungssteuer”, sowie steuerlich vorteilhafte Schenkungsformen.

Wie setzen Sie diese finanzielle Unterstützung dann konkret um? Wie integrieren Sie dies in Ihre Finanz- und Nachlassplanung?
Für vermögende Personen gilt ein höherer Eigenanteil nach dem AWBZ. 8% aus Ihrem Box-3-Vermögen, das über den steuerfreien Freibetrag hinausgeht, wird bei der Berechnung des Eigenanteils als zusätzliches Einkommen berücksichtigt. Ein Grund mehr, sich Gedanken über Ihre Nachlassplanung zu machen!

Schenkung unter Anerkennung einer Schuld

Sie möchten oder können Ihrem Kind den gesamten Betrag der Schenkung noch nicht in bar übergeben. In diesem Fall können Sie eine “Schenkung auf dem Papier“ vornehmen: eine Schuldanerkenntnis aus Großzügigkeit (die in einer notariellen Urkunde festgehalten werden muss). Sie erkennen an, Ihrem Kind einen Betrag zu schulden, der erst nach Ihrem Tod fällig wird.

Der Vorteil besteht darin, dass Sie weiterhin über das geschenkte Vermögen verfügen können, aber dennoch die Freibeträge und Steuersatzerleichterungen bei der Schenkungssteuer nutzen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Schuld zwischenzeitlich zu tilgen und Ihrem Kind so doch das Bargeld zur Verfügung zu stellen.

Um mit dieser Schenkung auch Erbschaftssteuer zu sparen, müssen Sie Ihrem Kind jedes Jahr tatsächlich (mindestens) 6% Zinsen zahlen. Das lässt sich gut in Ihre Finanzplanung einbauen. Die finanzielle Unterstützung erhält Ihr Kind dann jährlich über diese Zinsen und gegebenenfalls zusätzlich aus Tilgungszahlungen.

Schenken unter bestimmten Bedingungen

Eine Schenkung kann über den Güterstand oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag unbeabsichtigt an die Schwiegereltern Ihres Kindes fallen. Dies können Sie verhindern, indem Sie in die Schenkung eine Ausschlussklausel aufnehmen, wodurch Ihre Schenkung Eigentum Ihres Kindes bleibt.

Durch die Schenkung von Vermögen an Ihr Kind kann Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit irgendwann unter Druck geraten. Wenn Sie schenken möchten, ohne finanziell von Ihrem Kind abhängig zu werden, können Sie die Schenkung auch unter der Bedingung vornehmen, dass Sie diese Schenkungen widerrufen können.

Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie

Möchten Sie das Unternehmen ganz oder teilweise an Ihr Kind übertragen? Mit der Unternehmensnachfolgefazilität (BOF) im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer können Sie das Unternehmensvermögen oder Ihre Anteile an einem Unternehmen mit wesentlicher Beteiligung steuerlich vorteilhaft auf Ihre Kinder übertragen. Die BOF gilt nur für aktive Unternehmen, nicht für Anlageaktivitäten.

Die BOF ist eine bedingte Befreiung von 100% des Wertes, sofern der Wert des Unternehmens 1.060.298 € (2016) nicht übersteigt. Für den darüber hinausgehenden Betrag beträgt die Ermäßigung 83%. Für die dann noch geschuldete Schenkungssteuer kann ein zehnjähriger, verzinslicher Zahlungsaufschub gewährt werden. Die Regelung enthält unter anderem Bedingungen hinsichtlich der Haltedauer für Sie als Schenkenden und hinsichtlich der Fortführung durch den Erwerber.

Familienkredit

Sie können Ihren Kindern natürlich auch Geld leihen. Schließlich ist es nach wie vor schwierig, auch für Ihre Kinder, einen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Angesichts niedriger Zinsen auf Ihre Ersparnisse kann ein Familienkredit dann schnell zu einer attraktiven Option werden.

Treffen Sie jedoch geschäftliche Vereinbarungen und legen Sie die Bedingungen – wie Zinsen, Laufzeit, Tilgung, Verwendung des Geldbetrags, Fälligkeit, Kündigungsgründe und eventuelle Sicherheiten – genau fest. Dies sorgt für finanzielle und rechtliche Klarheit für Sie und das Kind und beugt in der Regel unnötigen steuerlichen Problemen vor.

Wohnungsbaudarlehen

Mithilfe einer notariellen oder privatschriftlichen Urkunde können Sie Ihrem Kind Geld für den Kauf, den Umbau oder die Instandhaltung einer eigenen Immobilie leihen. Für das Darlehen erhalten Sie von Ihrem Kind Zinsen. Für Sie gehört das (geschäftliche) Darlehen zu Ihrem Vermögen in Box 3, sodass die Zinserträge für Sie steuerfrei sind. Für Ihr Kind sind die gezahlten Zinsen jedoch als Eigenheimzinsen steuerlich absetzbar.

Ab dem 1. Januar 2013 gelten die neuen Vorschriften zur Hypothekenzinsabzugsfähigkeit auch für Wohnungsbaudarlehen innerhalb der Familie. Dieses Darlehen muss daher innerhalb von dreißig Jahren vollständig und mindestens nach dem Annuitätensystem getilgt werden. Für zum 31. Dezember 2012 bestehende Wohnungsbaudarlehen gilt eine Übergangsregelung.

Achtung! Es kann sinnvoll sein, für das Darlehen ein Sicherungsrecht zu vereinbaren. Nicht nur im Hinblick auf die Rückzahlung, sondern auch, um den geschäftlichen Charakter steuerlich zu untermauern. Zur Eintragung einer Hypothek müssen Sie zum Notar gehen.

Darlehen und Schenkung über eine Geldrunde

Sie können Ihr Kind finanziell zusätzlich unterstützen, indem Sie beispielsweise das Wohnungsbaudarlehen durch eine ‘Finanzspritze’ ergänzen. In demselben Jahr, in dem das Kind die Zinsen an Sie zahlt, schenken Sie einen Betrag im Rahmen des jährlichen Schenkungsfreibetrags (2016: 5.304 €). Ihr Kind profitiert bei einem Eigenheimkredit vom steuerlichen Zinsabzug und von der steuerfreien Schenkung, während Sie die Zinsen steuerfrei erhalten und (einen Teil) der Zinsen wiederum steuerfrei zurückgeben können. Die Schenkung und die Zinszahlung müssen übrigens unabhängig voneinander erfolgen und dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Andernfalls entfällt der steuerliche Vorteil.

Bürgschaft

Falls Ihr Kind bei einer Bank aus eigener Kraft keinen (zusätzlichen) Kredit erhalten kann, können Sie als Elternteil bürgen. Dies ist sowohl für den gesamten Kredit als auch für einen Teil davon möglich. Damit bieten Sie der Bank zusätzliche Sicherheit. Durch eine Bürgschaft für einen Hypothekarkredit behält das Kind den Anspruch auf den Hypothekenzinsabzug.

Tipp: Wenn Ihr Kind plant, sich selbstständig zu machen, ist ein Darlehen vielleicht die naheliegendste Option. Aber vielleicht ist eine risikobehaftete Beteiligung Ihrerseits als Geldgeber am Start-up Ihres Kindes für beide Seiten interessant. Es gibt viele Möglichkeiten, dies zu gestalten. Fragen Sie uns!

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