Ferienwohnung zur Eigennutzung wird besteuert

Im neuen System zur Erhebung der Einkommensteuer auf Erträge aus Spar- und Anlagevermögen (Box 3) wird die Eigennutzung einer Ferienwohnung besteuert. Dies schreibt der scheidende Staatssekretär im Finanzministerium, Van Rij, in einem Schreiben an die Zweite Kammer.

Der Gesetzentwurf, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, wurde von Van Rij zur Stellungnahme an den Staatsrat weitergeleitet. Anschließend muss er noch von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet werden. Der (voraussichtliche) Inhalt des Gesetzentwurfs ist bekannt, da er zur Internet-Konsultation wurde verlegt.

Direkte Rendite: 2,65%

Im (geplanten) neuen System werden Immobilien auf der Grundlage einer Kapitalertragsteuer besteuert. Dabei wird zwischen direkten und indirekten Erträgen aus der Immobilie unterschieden. Die direkte Rendite umfasst Miet- und Pachteinnahmen, von denen Instandhaltungs- und sonstige Kosten abgezogen werden dürfen. Die direkte Rendite kann jedoch auch Sachleistungen umfassen, wie beispielsweise die Eigennutzung der Immobilie.

Im (Entwurf des) Gesetzentwurfs werden drei Kategorien unterschieden, nämlich Immobilien, die:

  1. fast das ganze Jahr über vermietet werden (fast = 90% oder mehr);
  2. das ganze Jahr über nicht werden vermietet;
  3. werden vermietet, jedoch weniger als 90% pro Jahr.

Wird die (Ferien-)Immobilie nicht das ganze Jahr über vermietet, betragen die Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) 2,65% des WOZ-Wertes der Ferienimmobilie. Dabei sind die (Instandhaltungs-)Kosten bereits berücksichtigt.

Das Einkommen aus Wohnungen, die für weniger als 90% vermietet werden (gemischt genutzte Wohnungen), entspricht dem höheren der beiden folgenden Beträge: der im Jahr erzielten Miete (abzüglich der Kosten) oder 2,65% des WOZ-Wertes.

In dem Schreiben an das Parlament werden folgende haushaltsneutrale Parameter genannt: ein steuerfreies Einkommen von 1.250 €, eine Verlustschwelle von 500 € und ein Steuersatz von 36%.

Leistungssteigerung

Die indirekte Rendite aus der (Ferien-)Immobilie setzt sich aus dem Vermögensergebnis zusammen, das am Ende der Besitzdauer der (Ferien-)Immobilie besteuert wird. Bei der Ermittlung dieses Vermögensergebnisses werden Modernisierungskosten berücksichtigt. Selbstverständlich kann ein Veräußerungsgewinn oder -verlust entstehen. Ein Veräußerungsverlust kann nur im jeweiligen Jahr mit anderen Einkünften aus Sparen und Kapitalanlagen verrechnet werden. Im Gesetzentwurf wird nämlich darauf verzichtet, in Box 3 ein System zum Verlustausgleich einzuführen.

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