Externe Altersvorsorge 2016 in Eigenverwaltung

Externe Altersvorsorge in Eigenverwaltung bei VWGNijhof

Bauen Sie als Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) eine Rente in Eigenverwaltung auf und haben Sie einen Teil Ihrer Rente auch extern versichert? Dann können Sie diese externe Rente in die Eigenverwaltung zurückführen. Dies ist jedoch nur noch im Jahr 2016 möglich.

Auslaufen

Aller Wahrscheinlichkeit nach endet am 1. Januar 2017 der eigenverwaltete Rentenaufbau. Dies ist Teil des am Prinsjesdag vorgestellten Steuerpläne für 2017.

Als Geschäftsführer haben Sie künftig die Wahl zwischen drei Möglichkeiten:

  1. die selbst angesparten Rentenansprüche herabsetzen und mit einem Steuerfreibetrag ablösen;
  2. Abschreibung und Umwandlung der selbstverwalteten Altersversorgung in eine Altersversorgungsverpflichtung;
  3. Beibehaltung der selbstverwalteten Altersversorgung (auch als “beitragsfrei” bezeichnet; ein weiterer Aufbau ist nicht mehr möglich).

Externe Altersvorsorge

Manche Geschäftsführer mit Anteilseignerschaft haben neben einer selbstverwalteten Altersvorsorge auch einen Teil ihrer Altersvorsorge extern versichert. Da die selbstverwaltete Altersvorsorge abgeschafft wird, darf dieser extern versicherte Teil nur noch im Jahr 2016 in die Selbstverwaltung zurückgeführt werden. Die Rückführung bedeutet, dass der Versicherer die (Ab-)Kaufsumme des bei ihm versicherten Teils der Altersvorsorge an die GmbH überweist, in der die selbstverwaltete Altersvorsorge untergebracht ist. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie die Altersversorgung in den Jahren 2017, 2018 oder 2019 abschreiben und anschließend mit dem Steuerfreibetrag ablösen oder in eine Altersversorgungsverpflichtung umwandeln möchten.

Sorgfältige Abwägung

Die Rückführung eines extern versicherten Rentenanteils erfordert eine sorgfältige Abwägung. Schließlich haben Sie sich in der Vergangenheit nicht ohne Grund für eine extern versicherte ‘Rücklage’ für Ihren Ruhestand entschieden. Diese geben Sie mit der Rückführung auf. Denken Sie dabei auch an die möglicherweise in der externen Altersvorsorge enthaltene Absicherung der Ansprüche Ihrer Hinterbliebenen.

Zudem wird – falls Sie sich für die Auszahlungsoption entscheiden – für diesen in Eigenverwaltung zurückübertragenen Teil der Altersversorgung kein Steuerfreibetrag gewährt. Die Steuerermäßigung in den Jahren 2017, 2018 oder 2019 wird nur auf den steuerlichen (Bilanz-)Wert Ihrer Pensionsverpflichtung in der GmbH zum 31. Dezember 2015 gewährt. Der extern versicherte Teil der Altersversorgung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht Bestandteil dieser selbstverwalteten Altersversorgungsverpflichtung.

Abschließend wird sowohl bei der Auszahlung als auch bei der Umwandlungsmöglichkeit der Rentenanspruch zunächst auf den steuerlichen (Bilanz-)Wert abgeschrieben. Diese Abschreibung gilt somit auch für den zurückgeführten, extern versicherten Teil der Rente.

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