Rendements%-Box 3 für 2023 endgültig

Das Finanzministerium hat die für das Jahr 2023 im Rahmen der Pauschalsparvariante geltenden Renditesätze bekannt gegeben.

Pauschalrenditen

Es handelt sich um die Pauschalrendite für Bankguthaben und Verbindlichkeiten. Für sonstige Vermögenswerte war der Renditesatz bereits bekannt. Die endgültigen Pauschalrenditen für 2023 betragen:

KategoriePauschaler Rückgabesatz
Bankguthaben0,92%
Sonstiges Vermögen6,17%
Schulden2,46%

Vorläufige Renditen

Die endgültige Rendite für Bankguthaben weicht von der vorläufigen Rendite ab, die bei der Festsetzung der vorläufigen Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2023 zugrunde gelegt wurde. Dabei wurde nämlich mit einer Rendite von 0,36% gerechnet. Die Rendite für Verbindlichkeiten weicht weniger stark ab. Diese war vorläufig auf 2,57% festgesetzt worden.

Die höheren Erträge aus Bankguthaben bzw. die geringeren Erträge aus Verbindlichkeiten können dazu führen, dass nach Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 eine Nachzahlung fällig wird.

Vor dem Finanzgericht

Ob diese pauschale Methode zur Berechnung des einkommensteuerpflichtigen Einkommens vom Gericht akzeptiert wird, ist noch ungewiss. Es wird erwartet, dass sich der Oberste Gerichtshof in der ersten Hälfte des Jahres 2024 näher dazu äußern wird. Bis dahin erlässt das Finanzamt keine endgültigen Steuerbescheide, um zu verhindern, dass unnötigerweise eine (neue) Flut von (pro forma) Einsprüchen ausgelöst wird.

Möglicherweise entscheidet der Oberste Gerichtshof, dass die pauschale Sparvariante nicht ausreichend berücksichtigt, dass höchstens die tatsächlich erzielte Rendite besteuert werden darf. Dann können Steuerpflichtige dies für das Jahr 2023 geltend machen, wobei jedoch niemals mehr besteuert wird als das (pauschale) Einkommen, das sich aus dem Gesetz ergibt (die oben aufgeführten pauschalen Renditen).

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