Ersparnisse bis zu 440.000 € sind steuerfrei

Staatssekretär Snel vom Finanzministerium hat in einem Schreiben Dem Parlament wurden seine Vorstellungen zu den Änderungen bei der Erhebung der Einkommensteuer auf Erträge aus Spar- und Anlagevermögen (Box 3) vorgestellt. Diese sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Am 23. Juni 2020 teilte Staatssekretär Vijlbrief vom Finanzministerium der Zweiten Kammer mit, dass die in diesem Artikel beschriebenen Pläne nicht umgesetzt werden. In welcher Form die Besteuerung in Box 3 angepasst wird, ist noch nicht klar.

440.000 € steuerfrei

Das ist der Kern der Schlagzeile, die Ende letzter Woche in vielen Nachrichtenmeldungen erschien. Und genau das gilt auch für jemanden, dessen Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen ausschließlich aus Zinsen auf Sparguthaben bestehen. Für steuerlich gemeinsam Veranlagte ist daher sogar der doppelte Betrag steuerfrei: 880.000 €.

Personen, die ihre Ersparnisse hauptsächlich in Wertpapiere investieren, müssen nach den Plänen von Snel jedoch deutlich mehr Einkommensteuer zahlen. Gleiches gilt für Immobilieninvestoren, insbesondere wenn diese Immobilien (teilweise) mit Krediten finanziert wurden.

Das neue System

In der vorgeschlagenen Regelung werden die folgenden Schritte unternommen, um die zu zahlende Einkommensteuer zu ermitteln:

  1. Zunächst wird geprüft, ob der Saldo aus Vermögen und Verbindlichkeiten das steuerfreie Vermögen übersteigt (das steuerfreie Vermögen beträgt pro Steuerpartner etwa 30.000 €);
  2. Ist dies der Fall, wird geprüft, welcher Teil des Vermögens aus Ersparnisse;
  3. Alle Vermögenswerte, die keine Ersparnisse sind, werden als sonstiges Eigentum als … eingestuft;
  4. Abschließend wird geprüft, wie hoch der Betrag der Schulden ist.

Das Einkommen wird ermittelt, indem jeder dieser Vermögenskategorien ein Pauschalsatz zugeordnet wird. Diese Pauschalsätze werden jährlich auf der Grundlage der jüngsten tatsächlichen Renditen festgelegt. Ausgehend vom Jahr 2020 würden sich diese Pauschalsätze wie folgt belaufen (die endgültigen Prozentsätze für 2022 werden Ende 2021 festgelegt):

Sparguthaben0,09%
Sonstiges Vermögen5,33%
Schulden3,03%

Steuerfreies Einkommen

Neben dem steuerfreien Vermögen (siehe oben) wird ein steuerfreies Einkommen eingeführt. Auf der Grundlage der aktuellen Zahlen wird geschätzt, dass das steuerfreie Einkommen (etwa) 400 € betragen wird.

Eine einfache Rechnung ergibt dann ein steuerfreies Sparguthaben in Höhe von 440.000 €. Auf das Sparguthaben von 440.000 € wird eine pauschale Rendite von 0,09% berechnet. Das ergibt: 0,09% * 440.000 € = 396 €, was genau innerhalb der 400 € steuerfreien Einkünfte liegt.
Im Jahr 2019 beträgt das Pauschaleinkommen für ein Vermögen von 440.000 € in Box 3 sage und schreibe: 16.432 €

Wenn man die gesamten 440.000 € in Box 3 in Wertpapiere investiert, kommt man bei den Plänen von Snel zu einem ganz anderen Ergebnis. Dann beträgt die pauschale Rendite: 5,33% * 440.000 € = 23.452 €. Nach Abzug des steuerfreien Einkommens verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 23.052 €.
Das ist deutlich mehr als die 16.432 €, die als Einkommen für das Jahr 2019 berechnet werden.

Wenn Ihr Vermögen in Box 3 aus Immobilien im Wert von 440.000 € besteht, die Sie mit einem Darlehen in Höhe von 250.000 € finanziert haben, können Sie von Ihrem Einkommen folgende Zinsen abziehen: 3,03% * 250.000 € = 7.575 €. Ihr Einkommen in Box 3 beträgt dann: 23.452 € - 7.575 € = 15.877 € (nach Abzug des steuerfreien Einkommens: 15.477 €).
Im Jahr 2019 beträgt das Pauschaleinkommen, das auf der Grundlage von 440.000 € – 250.000 € = 190.000 € berechnet wird, lediglich 5.303 €.

Stichtagsarbitrage

Es versteht sich von selbst, dass das skizzierte System es unter Umständen interessant machen könnte, gegen Ende jedes Jahres Vermögen in Sparguthaben umzuwandeln. Auch der Staatssekretär ist sich dieses Risikos bewusst. Er kündigt daher an, dass in die neue Gesetzgebung Maßnahmen aufgenommen werden, um diese Stichtagsarbitrage zu verhindern.

Höherer Tarif

Um die Pläne haushaltsneutral umsetzen zu können, muss der Steuersatz in Box 3 leicht angehoben werden. Derzeit beträgt dieser Steuersatz 30%. Ab 2022 zahlen Sie auf Ihre Einkünfte aus Spar- und Anlageerträgen 33% Einkommensteuer.

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