Erklärung des Vermieters

Bei der Vermietung oder Untervermietung von Wohnraum ist die Vermietererklärung mittlerweile ein weit verbreitetes Dokument. Auch bei der Vermietung oder Untervermietung von Gewerbeflächen wird die Vermietererklärung regelmäßig verwendet.

Was ist eine Vermietererklärung?

Wie der Begriff schon sagt, wird eine Vermietererklärung vom Vermieter einer Wohnung an den Mieter ausgestellt. In der Vermietererklärung wird angegeben, ob der Mieter die Miete pünktlich bezahlt hat und ob andere Formen der Vertragsverletzung seitens des Mieters vorliegen. Dazu zählen beispielsweise unerlaubte Untervermietung, Belästigungen, illegale Praktiken in der Wohnung und Ähnliches.

Der Mieter kann dem Vermieter die Vermietungsbescheinigung vorlegen, wenn er eine neue Wohnung mieten möchte. In der Praxis machen viele Vermieter mittlerweile die Vorlage einer (positiven) Vermietungsbescheinigung zur Voraussetzung für die Vermietung einer Wohnung.

Rechtsgrundlage

Die Vermietererklärung ist eine Erfindung aus der Vermietungspraxis. Es gibt jedoch keinerlei rechtliche Grundlage für die Vermietererklärung. Das bedeutet, dass der (bisherige) Vermieter nicht verpflichtet ist, dem Mieter (oder dem neuen Vermieter) eine Vermietererklärung auszustellen. Aber auch, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, dem (neuen) Vermieter eine Vermietererklärung vorzulegen.

Wird auf Verlangen des neuen Vermieters keine Mietbescheinigung vorgelegt, kann dies – insbesondere auf dem aktuellen Wohnungsmarkt – natürlich dazu führen, dass dem Mieter die Wohnung durch die Lappen geht. Rechtlich lässt sich dagegen kaum etwas unternehmen, es sei denn, der Mietvertrag ist bereits zustande gekommen, beispielsweise weil er bereits unterzeichnet wurde.

Es ist verständlich, dass Vermieter in der Vermietererklärung eine Möglichkeit sehen, zu verhindern, dass sie Mieter aufnehmen, die bereits zuvor Probleme verursacht haben. Doch ein Mieter, der die Zahlung der Miete teilweise ausgesetzt hat, im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung mit einem Vermieter, beispielsweise über eine berechtigte oder unberechtigte Mieterhöhung, überfällige Instandhaltungsmaßnahmen oder Ähnliches, kann noch jahrelang mit Problemen konfrontiert sein, weil in der Vermietererklärung angegeben wird, dass Mietrückstände bestanden haben.

Inhaltsübersicht