Erhebliche Mieterhöhung

Während der Corona-Pandemie wurde viel über Mietminderungen diskutiert und gerichtlich verhandelt, die aufgrund der verordneten Schließung von Unternehmen und des damit einhergehenden Umsatzrückgangs gewährt werden sollten. Nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs schien es zu diesem Thema zunächst ruhig geworden zu sein. Aufgrund der stark angestiegenen Inflation kommt es jedoch erneut zu Diskussionen über die Miethöhe.

Indexierung

In den meisten Mietverträgen für Laden- und Geschäftsräume ist folgende Bestimmung bezüglich der jährlichen Mieterhöhung enthalten:

Die Formel: Der geänderte Mietpreis entspricht dem am Änderungsdatum geltenden Mietpreis, multipliziert mit dem Indexwert des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem der Mietpreis angepasst wird, geteilt durch den Indexwert des Kalendermonats, der sechzehn Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem die Miete angepasst wird.

Normalerweise liegt die Mieterhöhung auf der Grundlage der oben genannten Formel zwischen 1% und 3%. Aufgrund der extrem hohen Inflation könnte die Mieterhöhung in diesem Jahr zwischen 6% und 9% liegen. Sie können die Mieterhöhung natürlich selbst berechnen, dies ist aber auch mithilfe des Tools des CBS möglich. Hier ist der Link: Mietsteigerung für eine Mietwohnung oder Gewerbeimmobilie im freien Sektor berechnen (cbs.nl)

Abweichung im Mietvertrag

Gerade jetzt ist es sowohl für Mieter als auch für Vermieter ratsam, sich die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen noch einmal anzusehen. Manchmal werden beispielsweise im Mietvertrag abweichende Vereinbarungen hinsichtlich der Mieterhöhung getroffen. Als Mieter sollten Sie damit rechnen, dass die Miete in diesem Jahr unter Umständen deutlich steigen könnte.

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