Entschädigung für Personenschäden wird in Box 3 besteuert

Personen, die in einen Unfall verwickelt wurden, haben oft Anspruch auf Schadenersatz für die erlittenen Verletzungen. In der Praxis geht es dabei um Entschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend und bei schwereren Verletzungen um mehrere Hunderttausend Euro.

Wird die Entschädigung für Personenschäden in Box 1 besteuert?

Wird diese Entschädigung für Personenschäden dem Einkommen aus Arbeit und Wohnung (Box 1) zugerechnet, wird dies bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt. In den meisten Fällen verlangt die Versicherungsgesellschaft, dass die Entschädigung nicht als Einkommen in Box 1 angegeben wird. Gleichzeitig wird dem Anspruchsberechtigten eine Steuergarantie ausgestellt. Eine solche Garantie bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die gegebenenfalls fällige Einkommensteuer übernimmt. Dabei ist es wichtig, die vom Versicherer für die Steuergarantie festgelegten Bedingungen strikt einzuhalten.

Schadensersatz bei Personenschäden wird zum Vermögen

Nachdem der Berechtigte die Entschädigung für Personenschäden erhalten hat, wird diese in der Regel nicht sofort vollständig ausgegeben. Die Entschädigung für Personenschäden wird oft auf einem Sparkonto angelegt. Dadurch gehört die Entschädigung für Personenschäden zum Vermögen, auf das Einkommensteuer in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) zu entrichten ist. Das durch die Entschädigung für Personenschäden entstandene Vermögen ist nicht von der Box-3-Besteuerung befreit (dies wurde unter anderem bestätigt durch Appellationsgericht Amsterdam). Und diese Steuer fällt auch nicht unter die von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Steuergarantie.

Das Vermögen in Box 3 ist nicht nur für die zu zahlende Einkommensteuer von Bedeutung, sondern auch für den Anspruch auf Pflege- und Mietzuschuss. Ist das Vermögen in Box 3 zu hoch, erlischt der Anspruch auf diese Zuschüsse.

Parlamentsanfragen

Der Staatssekretär für Finanzen hat in Antworten auf parlamentarische Anfragen erklärt, dass er nicht beabsichtigt, Ausnahmen für Vermögen festzulegen, das aus Entschädigungen für Personenschäden stammt. Er weist darauf hin, dass aus Informationen des Verbandes der Versicherer hervorgeht, dass bei erheblichen Schadensfällen die möglichen steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt werden, darunter der Anspruch auf Zulagen und eventuelle Auswirkungen auf die Höhe der Eigenanteile im Rahmen der Gesundheitsversorgung.

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