Energieliste 2025

Zusätzlich zu den Umweltliste ist auch die Energielist für 2025 sind bekannt. In dieser Liste sind die Wirtschaftsgüter aufgeführt, für die eine Energie-Investitionszulage (EIA) beantragt werden kann. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Abzug in Höhe von 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die für die UVP in Frage kommen, vom Gewinn, auf den Einkommen- oder Körperschaftssteuer gezahlt wird. Nur Unternehmer und juristische Personen, die der Körperschaftssteuer unterliegen, können die EIA beantragen.

Die Anpassungen der Energieliste 2025 im Vergleich zu 2024 finden Sie in dieser Übersicht.

Zustimmung

Wenn Anlagen sowohl für die UVP als auch für eine andere (Subventions-)Regelung in Frage kommen, ist es wichtig zu prüfen, welche Regelung angewendet werden kann. Es ist in der Regel nicht möglich, zwei Regelungen gleichzeitig für dieselben Investitionen anzuwenden.

Benachrichtigung

Es ist wichtig, diese Überlegung rechtzeitig anzustellen. Die UVP muss ebenso wie die MIA in der Einkommens- oder Körperschaftssteuererklärung für das Jahr verarbeitet werden, in dem die endgültige Investitionsverpflichtung eingegangen wurde. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Investition rechtzeitig beim Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) zur UVP angemeldet wurde. Rechtzeitig bedeutet innerhalb von 3 Monaten nach Eingehen der endgültigen Investitionsverpflichtung. Wenn das Unternehmen den Vermögenswert selbst herstellt, muss die Anmeldung grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Kalenderquartals erfolgen, in dem die Herstellungskosten angefallen sind.

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