Auch der Energieinvestitionsabzug (EIA) wurde zum 1. Januar 2024 erheblich angepasst.
Unternehmer, die in energieeffiziente Betriebsmittel investieren, können 40% der Anschaffungskosten von dem Gewinn abziehen, auf den sie Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zahlen. Dieser Steuerabzug macht Investitionen in solche Betriebsmittel attraktiv.
Trittbrettfahrer
Eines der Ziele der Änderung ist es, die Zahl der “Trittbrettfahrer” deutlich zu verringern. Trittbrettfahrer sind Unternehmer, die die Energieinvestitionen auch ohne den Steuervorteil der EIA getätigt hätten. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass Betriebsmittel mit einer Amortisationszeit von deutlich weniger als 5 Jahren nicht mehr in die Energieliste aufgenommen werden.
Energie-Liste
Die Energieliste wurde in der Staatsanzeiger vom 29. Dezember 2023. Die RVO gibt auf ihrer Website Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
Auch für Betriebsmittel, die nicht ausdrücklich in der Energieliste aufgeführt sind, kann eine EIA beantragt werden. Die RVO prüft die Investition dann unter anderem hinsichtlich der Amortisationszeit.
