Abschaffung des gesetzlichen Mindestmonatslohns und deutlicher Anstieg

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn mehr MonatLohn mehr. Die Regierung hat beschlossen, künftig nur noch mit einem gesetzlichen Mindestlohn zu arbeiten StundeLohn. Diese Änderung wurde vorgenommen, da derzeit je nach Arbeitszeit unterschiedliche Mindeststundenlöhne gelten. Die vorgenannte Änderung kann zu einem erheblichen Anstieg der Bruttolöhne und damit auch der Arbeitgeberbeiträge führen.

Aktueller vs. neuer gesetzlicher Mindestlohn

Die nachstehende Tabelle vermittelt einen einfachen Überblick über die Erhöhung. Vor allem in den Branchen, in denen die Standardarbeitswoche 40 Stunden beträgt, steigt der Mindeststundenlohn deutlich an. Dies liegt daran, dass der neue gesetzliche Mindeststundenlohn auf der Grundlage einer 36-Stunden-Arbeitswoche festgelegt wurde.

Kein Mindestmonatslohn mehr im Arbeitsvertrag?

Kurz gesagt: Es gibt keinen von der Regierung festgelegten monatlichen Mindestlohn mehr. In den Arbeitsverträgen kannst du wählen, ob du entweder den gesetzlichen Mindeststundenlohn festlegst und alle Stunden pro Monat erfassst (schließlich hat nicht jeder Monat die gleiche Anzahl an Arbeitsstunden), oder ob du den Mindestmonatslohn pro Kalenderjahr berechnest. Letzteres kannst du anhand der folgenden Formel berechnen (die du jedes Kalenderjahr erneut anwenden musst, da sich die Anzahl der Arbeitsstunden pro Kalenderjahr ändern kann):

Formel: (Anzahl der Arbeitsstunden im Kalenderjahr / 12) × Mindeststundenlohn

Zusammenfassend

Ab 2024 muss auf der Gehaltsabrechnung der geltende gesetzliche Mindestlohn pro Stunde ausgewiesen sein. Dies dient einerseits der Transparenz und andererseits der Förderung der Einhaltung der Vorschriften.

Der gesetzliche Mindeststundenlohn wird jedes Jahr jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli neu indexiert.

Für Arbeitnehmer unter 21 Jahren gelten ab dem 1. Januar 2024 feste Mindeststundenlöhne für Jugendliche: Höhe des Mindestlohns 2024 | Mindestlohn | Rijksoverheid.nl

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