Die Minister für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung hält es für notwendig, den Arbeitsmarkt grundlegend zu verändern. Zu diesem Zweck hat sie ein Paket geschnürt und dem Repräsentantenhaus vorgelegt. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Pläne der Ministerin.
Kein Bereitschaftsdienst mehr möglich
Jeder sollte die Sicherheit einer festen Arbeitszeit haben. Null-Stunden-Verträge sowie Min-/Max-Verträge werden abgeschafft. Alle Arbeitnehmer werden feste Arbeitszeiten haben.
Keine Drehtürkonstruktion mit befristeten Verträgen
Nach drei befristeten Verträgen mit demselben Arbeitgeber kann ein weiterer befristeter Vertrag erst nach einem Abstand von fünf Jahren abgeschlossen werden. Wenn Sie drei befristete Verträge abgeschlossen haben und dann länger als sechs Monate kein Vertrag abgeschlossen wurde, können die Parteien jetzt wieder drei befristete Verträge abschließen. Diese längere Unterbrechungsfrist wird auch für Leiharbeitnehmer gelten. Der Minister schafft auch die derzeitige Möglichkeit ab, durch Tarifvertrag von der Dauer und der Anzahl der Verträge abzuweichen.
Saisonarbeit
Für Saisonarbeit bleiben die bestehenden Möglichkeiten der Ausgangspunkt. Das bedeutet, dass die Zeitspanne auf 3 Monate verkürzt werden kann, wenn es sich um wiederkehrende Zeitarbeit handelt, die bis zu 9 Monate im Jahr ausgeführt werden kann. Dies kann durch Tarifvertrag geschehen. Und auf Antrag der Stiftung für Arbeit kann der Minister durch eine ministerielle Verordnung Positionen bestimmen.
Arbeitskommission
In den Plänen wird die Einsetzung einer Beschäftigungskommission empfohlen, um den Zugang zur Justiz zu verbessern. Diese Kommission soll sicherstellen, dass alle “schutzbedürftigen” Arbeitnehmer auf zugängliche Weise Zugang zur Justiz haben.
Ausnahme Prämiendifferenzierung (hohe/niedrige WW-Prämie)
Die WW-Prämien-Differenzierung für unbefristete Verträge sieht vor, dass Überstunden bis zu 30 Prozent der Vertragsstunden mit der niedrigen WW-Prämie möglich sind. Übersteigen die Überstunden im Jahresdurchschnitt 30 Prozent, schuldet der Arbeitgeber rückwirkend den hohen WW-Zuschlag. Eine Ausnahme von dieser Hauptregel ist für Vollzeitverträge vorgesehen. Für Verträge mit einem durchschnittlichen Arbeitspensum von mindestens 35 Stunden pro Woche gilt die sogenannte 30%-Revisionssituation nicht.
Teilzeitarbeitslosigkeit in Zeiten der Krise
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, in Krisenzeiten schnell zu handeln. Die Regelung wird sich daher auf die Bewältigung von Krisen und Katastrophen konzentrieren, die nicht unter das normale Geschäftsrisiko fallen. Damit sind kleinere Katastrophen gemeint, wie wir sie von der Regelung zur Arbeitszeitverkürzung (WTV) kennen, und größere Krisen wie die Covid-19-Pandemie.
Die Arbeitgeber haben also die Möglichkeit, Arbeitnehmer vorübergehend auf einem anderen Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort arbeiten zu lassen oder in Krisen- oder Katastrophenzeiten vorübergehend weniger zu arbeiten. Für die weniger geleisteten Stunden kann eine Zulage in Anspruch genommen werden. Dieses Zugeständnis wurde als Teilzeitarbeitslosigkeit bezeichnet, aber der Minister hält es nicht für wünschenswert, die Rechte der Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit zu beeinträchtigen, weshalb es ein weiteres “Zugeständnis” sein wird.
Nach 1 Jahr Krankheit Arbeitnehmer Klarheit
Kleine und mittlere Arbeitgeber (bis einschließlich 100 Beschäftigte) können sich schon jetzt Klarheit über die Möglichkeit verschaffen, einen Arbeitnehmer nach einem Jahr Krankheit dauerhaft zu ersetzen. Das heißt übrigens nicht, dass man sich als Arbeitgeber bereits nach einem Jahr Krankheit von dem Arbeitnehmer verabschieden kann. Es bedeutet aber, dass man sich im zweiten Krankheitsjahr vor allem auf die Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber konzentrieren wird.
Mehr Sicherheit für Leiharbeitnehmer
Ein Zeitarbeitnehmer erhält früher einen sichereren Vertrag (nämlich nach 52 Arbeitswochen). Jetzt gelten oft noch besondere Regeln für die Anzahl der Verträge und das Ende des Vertrags eines Zeitarbeitnehmers.
Obligatorische Zertifizierung von Arbeitsagenturen
Die Verleiher müssen zertifiziert sein, und die Entleiher dürfen nur mit zertifizierten Verleihern zusammenarbeiten. Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde wird die Einhaltung der Zertifizierungspflicht überwachen.
ZZP'er pflichtversichert
Geht es nach den Plänen des Ministers, müssen Selbstständige eine obligatorische Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, damit sie im Krankheitsfall abgesichert sind.
Klarheit über die Tätigkeit als Selbständiger oder Arbeitnehmer
Die Regeln für die Qualifizierung des Arbeitsverhältnisses sollen klarer gefasst werden. Der Minister plant, das Gesetz entsprechend zu ändern und es an einen Stundensatz zu knüpfen. Die Höhe des Stundensatzes ist noch nicht festgelegt (möglicherweise zwischen 30 und 35 €). Ein Stundensatz unterhalb der Satzgrenze ist dann ein Indiz für einen Arbeitnehmer und nicht für einen Selbstständigen.
Schließlich will der Minister kurzfristig die Durchsetzung von Scheinselbstständigkeit verbessern und verstärken. Wie und auf welche Weise, ist noch nicht klar.
Alles in allem ein weiteres Bündel von Plänen, von denen es abzuwarten bleibt, ob sie letztendlich Gesetz werden und ob sie die tatsächlichen Probleme lösen werden. Erst vor kurzem, nämlich im Jahr 2020, wurde das Gesetz über Arbeit und Sicherheit eingeführt, das ebenfalls darauf abzielte, die Stellung der Flexarbeiter und den Arbeitsmarkt zu verbessern. Offensichtlich hat dieses Gesetz angesichts all der neuen Pläne nicht funktioniert.
