Beanstandungen Feld 3 als Massenbeanstandung bezeichnet

20150701_Massenbeschwerde_Box3_VWGNijhof

Die Steuerbehörde hat über 10.000 Einsprüche gegen Bescheide zur Einkommensteuer und zu den Sozialversicherungsbeiträgen für das Jahr 2013 erhalten. Diese Einsprüche betreffen die Frage, ob die pauschale Besteuerung in Box 3 von Sparguthaben gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (die EMRK). Die Besteuerung in Box 3 basiert nach wie vor auf einer pauschalen Rendite von 4%, während die tatsächliche Rendite auf Sparguthaben bereits seit einigen Jahren deutlich unter 4% liegt.

Angesichts der großen Zahl von Einsprüchen und der Erwartung, dass auch für das Jahr 2014 eine große Zahl von Einsprüchen eingereicht werden wird, hat die Steuerbehörde die Verfahren bei Massenbeschwerden für anwendbar erklärt. Das bedeutet, dass die (endgültigen) Urteile des Finanzgerichts in den noch zu bestimmenden (Muster-)Verfahren für alle Steuerbescheide gelten, die zum Datum der Entscheidung (26. Juni 2015) noch nicht rechtskräftig waren, auch wenn kein oder kein fristgerechter (pro forma) Einspruch eingelegt wurde. Dies gilt natürlich nur für die im Beschluss formulierte Rechtsfrage. Steuerpflichtige, die andere Streitpunkte zur Sprache bringen möchten, müssen weiterhin individuell fristgerecht Einspruch einlegen.

Teil der Vorschläge der Regierung zur Steuerreform ist, dass die Pauschalrendite in Box 3 für jede (Art von) Wertpapieren festgelegt wird. Da die Beratungen über die Steuerreform abgebrochen wurden, ist unklar, ob diese Änderung umgesetzt wird.

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