
Wirtschafts- und Klimaminister Wiebes arbeitet an einem Entwurf für eine Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Dies berichtete er in einem Schreiben an die Abgeordnetenkammer. Dies wird eine der Maßnahmen sein, um (bis spätestens 2030) die vom Kabinett angestrebte Verringerung der CO2-Emissionen um 49% zu erreichen.
Verkaufsprogramm
Das Programm zielt vor allem darauf ab, die Bürger zur Beteiligung an Projekten für erneuerbare Energien zu ermutigen. Solarpaneele sind die bei weitem häufigste Form, die die Bürger derzeit nutzen, um nachhaltige Energie zu erzeugen. Die Investition in Solarpaneele wird auf zwei Arten wieder hereingeholt, nämlich durch den erzeugten Strom
- sich direkt verbrauchen;
- ins Stromnetz einspeisen.
Der Vorteil des direkt selbst verbrauchten Stroms ist natürlich, dass er nicht von einem Stromversorger gekauft werden muss.
In der Praxis ist es jedoch nicht möglich, den gesamten mit Solarzellen erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. In der Regel übersteigt der Gesamtstromverbrauch einer Familie das, was von den Solarmodulen erzeugt werden kann. Und natürlich erzeugen die Sonnenkollektoren nicht immer dann Strom, wenn der Verbrauch am höchsten ist.
In Zeiten, in denen die Solarmodule mehr Strom erzeugen als verbraucht wird, wird dieser ins Netz eingespeist. Wenn der Strom knapp ist, wird er vom Netz gekauft. Durch die Saldierung des ins Netz eingespeisten und des aus dem Netz bezogenen Stroms muss nur der Restbetrag bezahlt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Strompreises ist die Energiesteuer. Diese Steuer unterliegt ebenfalls dem Net-Metering-System.
Einspeisesubvention
Die Ausgleichsregelung für die Energiesteuer wird ab dem 1. Januar 2020 abgeschafft. Das bedeutet, dass für den gesamten aus dem Netz bezogenen Strom Energiesteuer gezahlt werden muss. Für Strom, der aus Sonnenkollektoren ins Netz eingespeist wird (die Regelung wird auch für anderweitig erzeugte erneuerbare Energie gelten), wird es eine Einspeisevergütung geben. Die Höhe dieser Subvention wird so bemessen sein, dass sich die Investition in Solarmodule in etwa 7 Jahren amortisiert (mit der Ausgleichsregelung wird die Amortisationszeit im Jahr 2025 voraussichtlich nur etwa 4 Jahre betragen). Untersuchungen zeigen, dass bei einer Amortisationszeit von 7 Jahren immer noch die Bereitschaft besteht, in Solarzellen zu investieren.
Die Einspeisevergütung gilt für Bürger und Unternehmen, die selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz einspeisen. Auf selbst verbrauchten Strom wird auch nach 2019 keine Energiesteuer fällig. Für die Einspeisevergütung wird jährlich eine Förderobergrenze festgelegt. Ist diese Obergrenze erreicht, werden Anträge auf die Förderung nicht mehr berücksichtigt. Für diejenigen, die die Ausgleichszulage vor dem 1. Januar 2020 in Anspruch nehmen, wird es nach Wiebes' Zusage eine flexible Übergangsregelung geben.
