
Vor dem Berufungsgericht Den Bosch wurde kürzlich ein Fall Es wurde darüber diskutiert, ob die Einkünfte von Kindern bei ihrem Vater versteuert werden müssen. Wie funktioniert die Anrechnung von Einkünften von Kindern bei der Einkommensteuer?
Volljährig
Der Fall betrifft natürlich volljährige Kinder. Steuerrechtlich sind dies Kinder, die 18 Jahre oder älter sind. In Bezug auf minderjährige Kinder sieht das Einkommensteuergesetz von 2001 nämlich vor, dass die Einkünfte, die von den minderjährigen Kindern erzielt werden, über die die Eltern die elterliche Sorge ausüben, den Eltern zugerechnet werden. Wenn mehrere Eltern die elterliche Sorge ausüben, werden die Einkünfte zu gleichen Teilen ihnen zugerechnet.
Den Eltern werden die Einkünfte der minderjährigen Kinder aus folgenden Quellen zugerechnet:
- sonstige Tätigkeiten;
- Eigenheim;
- wesentlicher Anteil (Box 2);
- Sparen und Anlegen (Box 3).
Sonstige Einkünfte (z. B. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit) werden beim Kind besteuert.
Scheingeschäft
Der vom Gericht in Den Bosch verhandelte Fall betrifft volljährige Kinder, die rechtlich Eigentümer von Immobilien sind. Der Vater übernimmt die Bewirtschaftung dieser Immobilien. Auf der Grundlage einer mit den Kindern geschlossenen Vereinbarung erhält er hierfür eine Vergütung in Höhe von 6% der Miete.
Die Steuerbehörde sieht Gründe dafür, alle Einkünfte aus der Immobilie dem Vater zuzurechnen. Das Gericht macht dem jedoch einen Strich durch die Rechnung. Der Steuerprüfer hat keine Tatsachen und Umstände vorgebracht, auf deren Grundlage die Schlussfolgerung gerechtfertigt wäre, dass es sich um eine Scheingeschäft handelt, d. h., dass der Vater tatsächlich der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie ist.
Vermögensplanung
Im Rahmen der Vermögensplanung und -übertragung kann es interessant sein, Immobilien auf die Kinder zu übertragen und/oder den Kindern den Erwerb von Immobilien zu ermöglichen (beispielsweise durch die Gewährung von Darlehen, gegebenenfalls in Kombination mit Schenkungen).
Wir Wir gehen gerne einmal gemeinsam mit dir die Vor- und Nachteile durch.
