Ein neues Jahr bedeutet eine neue Einkommensteuererklärung. Im Jahr 2023 reichen wir die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 ein.
Jahresbescheinigungen und -übersichten
Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger, Banken und andere Finanzinstitute sind derzeit damit beschäftigt, die Jahresbescheinigungen und -übersichten zu erstellen und zu versenden. Wir benötigen diese Informationen, um deine Einkommensteuererklärung erstellen zu können. Viele Institutionen stellen die Jahresbescheinigungen und -übersichten digital zur Verfügung. Du kannst sie uns in derselben Form weiterleiten, damit wir die Informationen problemlos in unserer digitalen Akte ablegen können. Wenn du die Informationen jedoch lieber in Papierform einreichen möchtest, ist das natürlich auch kein Problem.
Vorgefüllte Steuererklärung (VIA)
Ab dem 1. März 2023 stellt das Finanzamt die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung (VIA) für das Jahr 2022 zur Verfügung. Wenn Sie uns dazu bevollmächtigt haben, rufen wir diese Daten elektronisch bei der Steuerbehörde ab. Wir gleichen diese Daten mit den von Ihnen erhaltenen Jahresbescheinigungen und -übersichten ab, um eine korrekte und vollständige Steuererklärung zu erstellen.
VIA-Vollmachten sind unbefristet. Wenn Ihre unbefristete VIA-Vollmacht vor dem 1. Juli 2022 aktiv war, gilt diese Vollmacht für die Steuererklärungen des Jahres 2022 und der folgenden Jahre. Wenn Ihre unbefristete VIA-Vollmacht nach dem 30. Juni 2022 in Kraft getreten ist, gilt sie für das Jahr 2023 und die folgenden Jahre. In diesem Fall müssen Sie uns für das Jahr 2022 noch einmal gesondert bevollmächtigen. Sie erhalten hierfür ein Schreiben vom Finanzamt. Da die Vollmacht nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist, bitten wir dich, diesen Brief umgehend an uns weiterzuleiten.
Nicht in der VIA
Die VIA enthält mittlerweile zwar schon ziemlich viele Informationen, aber natürlich noch nicht alles. Wenn Sie als Selbstständiger, Freiberufler, Künstler oder ehrenamtlich Tätiger Einkünfte erzielen, sind diese Einkünfte – und, was noch wichtiger ist, die damit verbundenen Kosten – nicht in der VIA enthalten. Informationen über die Finanzierung des Kaufs und/oder Verkaufs einer eigenen Immobilie, die Umschuldung von Darlehen und andere Änderungen bei der Finanzierung der eigenen Immobilie sind nicht in der VIA enthalten. Ebenfalls nicht in der VIA enthalten sind Informationen über ausländische Vermögenswerte und Schulden. Das Gleiche gilt für Angaben zu abzugsfähigen außergewöhnlichen Ausgaben und Spenden.
Kasten 3
Über Box 3, also die Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen, wurde in letzter Zeit viel geschrieben. In den Steuererklärungen für das Jahr 2022 werden die Einkünfte in Box 3 auf der Grundlage der pauschalen Sparvariante berechnet. Die Einzelheiten dieser Berechnungen werden in unserem Bericht zu Ihrer Steuererklärung aufgeführt.
Es ist ungewiss, ob das Finanzgericht (letztendlich) der pauschalen Sparvariante zustimmen wird. Wenn Sie Steuern auf Ihr Einkommen in Box 3 zahlen und von einem positiven Urteil des Finanzgerichts profitieren möchten, müssen Sie Ihre Rechte durch einen rechtzeitig eingereichten Einspruch sichern. Ein Einspruch gilt als fristgerecht, wenn er innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des endgültigen Steuerbescheids eingereicht wird. Sie müssen Ihre Einwände noch nicht begründen, sondern können sich mit einem pro forma-Einspruch begnügen.
