Einkommensteuererklärung 2021

Ein neues Jahr bedeutet eine neue Steuererklärungsrunde. Was benötigen wir, um Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 auszufüllen?

VIA

Mittlerweile arbeiten wir bereits seit einigen Jahren mit den Daten aus der „VoorafIngevulde Aangifte“ (VIA). Dabei handelt es sich um die Daten, die das Finanzamt erfasst und uns elektronisch zur Verfügung stellt, damit wir sie in die Steuererklärung importieren können.

Sie müssen uns ermächtigen, diese Daten elektronisch bei der Steuerbehörde abzurufen. Ab 2021 gilt diese Ermächtigung unbefristet. Wir müssen Sie dafür nicht mehr jedes Jahr erneut um Ihre Zustimmung bitten. Für das Jahr 2021 können wir die VIA-Daten jedoch nur dann auf der Grundlage Ihrer unbefristeten Vollmacht abrufen, wenn diese Vollmacht vor dem 1. Dezember 2021 aktiviert wurde.

Sollten wir Ihre Einwilligung nicht oder nicht bis zum 1. Dezember 2021 aktiviert haben, erhalten Sie in Kürze ein Schreiben vom Finanzamt mit einer einmaligen Einwilligung. Wir bitten dich, dieses Schreiben umgehend an uns weiterzuleiten. Das kann natürlich auch in Form eines Fotos oder Scans erfolgen, achte dabei jedoch darauf, dass der auf der Vollmacht angegebene QR-Code gut sichtbar ist.

Was würden wir gerne von dir erhalten?

Die VIA-Daten sind mittlerweile im Allgemeinen recht genau und weitgehend vollständig. Allerdings liegen dem Finanzamt noch immer nicht alle Informationen vor. Außerdem ist es weiterhin ratsam, die VIA-Daten zu überprüfen. Deshalb bitten wir dich, uns die diesbezüglichen Liste die genannten Informationen zu übermitteln. Das kann natürlich digital, aber auch in Papierform erfolgen.

Kasten 3

Nach dem „Weihnachtsurteil“ des Obersten Gerichtshofs ist Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) ein heißes Thema. Siehe unseren Artikel Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Box-3-Besteuerung. Das Finanzministerium prüft derzeit noch die Auswirkungen dieses Urteils. Klar ist, dass Sie im Jahr 2021 auf Ihr Vermögen in Box 3 maximal Einkommensteuer auf Ihre tatsächliche Rendite zahlen. Wie diese Rendite jedoch genau zu ermitteln ist, wird sich in der nächsten Zeit zeigen. Vorerst scheint es am naheliegendsten, Ihre Einkommensteuererklärung für 2021 gemäß dem geltenden Gesetz zu erstellen und anschließend, falls erforderlich, im Wege eines Einspruchs zu verlangen, dass Ihr Einkommen auf der Grundlage Ihrer tatsächlichen Rendite festgesetzt wird.

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