Einkommensprüfung für den Pflegezuschlag 2018

Für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen wird der Krankenversicherungsbeitrag teilweise durch den Krankenversicherungszuschlag ausgeglichen. Der Krankenversicherungszuschlag wird, nachdem Sie ihn beantragt haben, von der Finanzamt/Zulagen.

Bedarfsprüfung für den Pflegezuschlag

Die Vermögensprüfung für den Gesundheitszuschlag funktioniert ganz einfach. Liegt Ihr Vermögen über dem für die Vermögensprüfung festgelegten Betrag, haben Sie keinen Anspruch auf den Gesundheitszuschlag. Liegt Ihr Vermögen unter dem für die Vermögensprüfung festgelegten Betrag, hängt es von der Höhe Ihres Einkommens ab, ob Sie Anspruch auf den Gesundheitszuschlag haben. Je geringer dein Einkommen ist, desto höher fällt dein Krankenversicherungszuschuss aus.

Für das Jahr 2018 wird die Bedürftigkeitsprüfung für den Pflegezuschlag durch Minister für medizinische Versorgung Bruins festgelegt auf das steuerfreie Vermögen zuzüglich 83.415 €. Das steuerfreie Vermögen ist der Teil des Vermögens, auf den in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) keine Steuer zu entrichten ist. Sollten die Steuerpläne für 2018 unverändert vom Parlament verabschiedet werden, wird der steuerfreie Vermögensfreibetrag auf 30.000 € (2017: 25.000 €) pro Steuerpflichtigen angehoben.

Das Einkommen für die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen des Pflegezuschlags wird dann berücksichtigt Zuschlagspartner auf 60.000 € + 83.415 € = € 143.415. Für sie ist das gemeinsame Vermögen in Box 3 ausschlaggebend.
Haben Sie keinen Partner, der bei der Berechnung des Zuschlags berücksichtigt wird? Dann beträgt das Vermögen für die Vermögensprüfung im Rahmen des Pflegezuschlags: 30.000 € + 83.415 € = € 113.415.

ACHTUNG (1): Die Grenze ist haarscharf!

Ausschlaggebend ist das Vermögen, das am 1. Januar 2018 zur Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) zählt. Liegt dieses Vermögen um 1 € über dem Vermögensgrenzwert für den Pflegezuschlag, haben Sie das ganze Jahr über keinerlei Anspruch auf den Pflegezuschlag.

Kasten 3

Für die Vermögensprüfung im Rahmen des Pflegezuschlags ist Ihr Vermögen in Box 3 ausschlaggebend. In dieser Box sind Ihre Ersparnisse, Ihre Kapitalanlagen, Ihre Ferienwohnung, vermietete Immobilien usw. enthalten. Selbstverständlich ziehen Sie zur Ermittlung Ihres Vermögens die Schulden aus Box 3 von Ihrem Vermögen ab.

Wenn Ihr Vermögen in Box 3 den Betrag der Vermögensprüfung zu überschreiten droht, Sie aber aufgrund Ihres Einkommens Anspruch auf einen Gesundheitszuschlag hätten, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen in Box 3 vor dem 1. Januar 2018 sinkt. Wie Sie dies am besten bewerkstelligen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Präferenzen ab.

Das ist möglich, indem Sie Ihr Vermögen verschenken. Es gibt zahlreiche gemeinnützige Organisationen, und wenn diese den ANBI-Status haben, können Sie die Spende möglicherweise sogar von Ihrem Einkommen in Box 1 absetzen. Auch Ihre Kinder können als gemeinnützige Organisation gelten, allerdings können Sie die Schenkung in diesem Fall nicht von Ihrem Einkommen absetzen. Beachten Sie daher auch die Schenkungssteuer.

Man kann auch Gegenstände kaufen, die man in Box 3 nicht angeben muss. Dazu gehören bewegliche Sachen für den persönlichen Gebrauch (zum Beispiel ein Auto, ein Boot oder ein Wohnwagen, die man selbst nutzt, oder Kunstwerke, die man an die Wand hängt). In Box 3 gilt eine Steuerbefreiung für grüne Anlagen sowie für Kunst- und Wissenschaftsgegenstände. Auch Wälder und Naturgebiete sind in Box 3 steuerbefreit.

Außerdem kannst du Vermögen von Box 3 in Box 2 übertragen. Dazu bringst du das Vermögen (oder einen Teil davon) in eine BV (oder einen offenen Fonds auf gemeinsame Rechnung) ein. Oder du gewährst deiner BV einen Kredit.

Schließlich kannst du Vermögen von Box 3 in Box 1 übertragen. Dies ist möglich, indem du in das Unternehmen oder die Geschäftstätigkeit investierst. Oder du zahlst Beträge in deine Renten- oder Leibrentenversicherung ein.

Die Übertragung von Vermögen aus Box 3 in Box 1 oder Box 2 darf nicht als Boxhopping sich qualifizieren.

ACHTUNG: Mietzuschuss

Auch für die Wohnbeihilfe Es gilt eine Bedürftigkeitsprüfung. Diese liegt deutlich unter der Bedürftigkeitsprüfung für den Gesundheitszuschlag.

Um Anspruch auf Mietzuschuss zu haben, muss dein Vermögen in Box 3 unterhalb des steuerfreien Betrags liegen (30.000 € oder zusammen mit deinem steuerlichen Partner 60.000 €). Auch diese Grenze ist sehr streng: Ein Vermögen in Box 3, das den Freibetrag um nur 1 € übersteigt, bedeutet, dass du für das gesamte Jahr keinen Anspruch auf Mietzuschuss hast.

 

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