BV vermeidet nicht die Risiken der Scheinselbstständigkeit

Die Handelskammer stellt in ihrem Bericht fest, dass Trendbericht Q2 2025 dass sich Unternehmer immer häufiger für eine GmbH entscheiden. Auffällig ist, dass sich auch Existenzgründer immer häufiger für eine GmbH entscheiden. Die Kammer warnt: “Die Vorstellung, dass die BV die Risiken der Scheinselbstständigkeit vermeidet, ist falsch”.

Die Steuerbehörde setzt die Vorschriften durch

Grund dafür ist wahrscheinlich, dass die Steuerbehörde ab dem 1. Januar 2025 wieder aktiv gegen (Schein-)Selbstständigkeit vorgehen wird. Allerdings noch mit einer “sanften Landung”, was bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen Bußgelder verhängt werden. Stellt die Steuerbehörde jedoch fest, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, werden Steuern und Sozialbeiträge für das Jahr 2025 nachträglich erhoben.

Eigene GmbH

Wenn du bei deiner eigenen GmbH angestellt bist, musst du von dieser GmbH ein Gehalt beziehen, und dieses Gehalt unterliegt den Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und einkommensabhängiger Beitrag gemäß dem Krankenversicherungsgesetz). Sie sind jedoch nicht in den Sozialversicherungen versichert und müssen nicht zwingend an Altersvorsorgeplänen teilnehmen. Zudem können Sie unter Beachtung der Vorschriften zum üblichen Arbeitsentgelt die Höhe Ihres Gehalts selbst festlegen. Auf den in Ihrer GmbH verbleibenden Gewinn zahlen Sie zunächst nur Körperschaftsteuer. Erst wenn Sie den Gewinn ausschütten, zahlen Sie auf die Ausschüttung Einkommensteuer.

Wenn du jedoch als Selbstständiger über deine eigene GmbH tätig bist, kann das Finanzamt dennoch beurteilen, ob du bei deinem Auftraggeber bzw. deinen Auftraggebern unter solchen Umständen arbeitest, dass du persönlich in einem Arbeitsverhältnis zu diesem Auftraggeber bzw. diesen Auftraggebern stehst. Man blickt dann sozusagen hinter die Fassade Ihrer GmbH. In diesem Fall gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften, und Ihr(e) Auftraggeber muss(müssen) dann doch Lohnsteuern auf die an Ihre GmbH gezahlten Vergütungen einbehalten sowie Beiträge zur Sozialversicherung und oft auch Rentenbeiträge abführen.

Diese Prüfung erfolgt anhand der Kriterien, die der Oberste Gerichtshof in seinen Urteilen zu den Fällen „Deliveroo“ und „Uber“ formuliert hat. Wir beschreiben diese Kriterien in unserem Artikel Bei der Bewertung der Selbstständigkeit zählt auch das Unternehmertum.

VBAR

Am 7. Juli 2025 hat die scheidende Regierung das Gesetz zur Klarstellung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen und zur Einführung einer Rechtsvermutung (VBAR) beim Unterhaus. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Kriterien für die Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt – wie sie sich aus den Urteilen in den Fällen „Deliveroo“ und „Uber“ ergeben –, zu präzisieren. Zudem wird die Rechtsvermutung eingeführt, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, wenn die Vergütung, die ein Selbstständiger ohne Festanstellung erhält, weniger als 36 € pro Stunde beträgt. Es ist natürlich nicht sicher, dass dieser Gesetzentwurf (in unveränderter Form) die parlamentarische Endphase erfolgreich durchläuft.

Gesetz über Selbstständige

Neben dem Gesetzentwurf VBAR liegt ein Gesetzentwurf aus der Initiative vor. Dieser Gesetz über Selbstständige, mit dem die VVD, D66, CDA und SGP die Unklarheiten und Unruhe rund um den Status von Selbstständigen ohne Angestellte (ZZP) beseitigen wollen, wurde der Zweiten Kammer noch nicht vorgelegt.

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