
Anlässlich eines Fazit Generalanwalt (GA) Wattel hat die Frage aufgeworfen, ob die Eilmaßnahme zur Korrektur der steuerlichen Einheit für die Körperschaftsteuer tatsächlich notwendig ist.
Notfallreparatur
Anlass für die Eilreparatur ist ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. Februar 2018. Wir beschreiben dieses Urteil in unserem Artikel Eilreparatur bei der steuerlichen Einheit im Bereich der Körperschaftsteuer.
Obwohl sich das Urteil auf eine internationale Situation bezieht, hat die Eilentscheidung auch erhebliche Auswirkungen auf rein niederländische Sachverhalte. Um niederländischen Unternehmern ausreichend Gelegenheit zu geben, sich darauf einzustellen, wurde die Eilmaßnahme vorübergehend abgeschwächt. Siehe unseren Artikel Lockerung der Vorschriften für Eilreparaturen bei der steuerlichen Einheit im Bereich der Körperschaftsteuer.
Der Inhalt der Eilmaßnahme wurde am 6. Juni bekannt gegeben. Damals wurde der Gesetzentwurf Eilreparatur bei steuerlicher Einheit veröffentlicht. Dieser Vorschlag muss noch vom Parlament behandelt werden. Die Maßnahmen sollen jedoch zu dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem sie angekündigt wurden: am 25. Oktober 2017 um 11:00 Uhr.
Falsch
Der Gerichtshof hat in dem oben genannten Urteil die vom Hoge Raad gestellten Fragen beantwortet. Bis die Antworten vorliegen, wird das Verfahren vom Hoge Raad ausgesetzt. Da der Gerichtshof nun entschieden hat, kann dieses Verfahren nun selbstverständlich abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang hat der Generalanwalt seine Schlussanträge veröffentlicht. Er kommt zu dem Schluss, dass der Oberste Gerichtshof dem Gericht falsche Informationen vorgelegt hat. Zudem wurden falsche Fragen gestellt. Dies hat zur Folge, dass die Antworten für die Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof treffen muss, nicht verwertbar sind.
Unter anderem aus dem kürzlich vom Gerichtshof ergangenen Urteil Hornbach-Urteil Daraus schließt die Generalstaatsanwaltschaft, dass der Oberste Gerichtshof entscheiden kann, dass eine Korrektur der steuerlichen Einheit nicht erforderlich ist.
In der steuerrechtlichen Fachliteratur wird die Regierung bereits dazu aufgefordert, den eingereichten Gesetzentwurf – die Neuregelung der steuerlichen Einheit bei der Körperschaftsteuer – zurückzuziehen. Wir stimmen dem voll und ganz zu, gehen jedoch davon aus, dass hierfür zunächst das Urteil des Obersten Gerichts abgewartet wird.
