
Die Erbschaftssteuer wird immer wieder als eine der am meisten verhassten Steuern unseres Landes genannt. Sowohl aus der Gesellschaft als auch aus der Politik wird regelmäßig die Abschaffung der Erbschaftssteuer gefordert. Inzwischen werden jedoch auch Stimmen laut, die sich gerade für eine Erhöhung der Erbschaftssteuer aussprechen. Höhere Steuersätze würden der zunehmenden Vermögensungleichheit in unserem Land entgegenwirken.
Doppelbesteuerung
Ein wichtiger Einwand gegen die Erbschaftssteuer besteht darin, dass sie als Besteuerung von Vermögen empfunden wird, das bereits zuvor besteuert wurde. Auch wenn dies gefühlsmäßig so wahrgenommen wird, trifft dies nicht zu. Die Erbschaftssteuer wird nämlich vom Erben gezahlt. Der Erbe hat zuvor noch keine Steuern auf das durch die Erbschaft erworbene Vermögen gezahlt und musste dafür auch nichts tun. Zudem liegt in fast allen Fällen eine Doppelbesteuerung vor: Nachdem Sie Einkommensteuer auf Ihr Einkommen gezahlt haben, zahlen Sie anschließend auch noch Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe.
Politischer Kompromiss
Viele politische Parteien konzentrieren sich darauf, die Ungleichheit zwischen den Bürgern zu verringern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Abbau der Einkommensunterschiede. Nach Angaben des Zentralamts für Statistik (CBS) ist die Einkommensungleichheit jedoch nicht so groß, wie man vermuten könnte. Der Staat bekämpft die Einkommensungleichheit unter anderem durch Besteuerung, Sozialleistungen und Zulagen.
Die Ungleichheit beim Vermögen ist jedoch sehr groß. Da das Vermögen vermögender Personen durch Schenkungen und Erbschaften an die nächste Generation weitergegeben wird, bleibt diese Ungleichheit bestehen. Befürworter einer Erhöhung der Erbschaftssteuer betrachten Erbschaften daher als eine wichtige Ursache für die wachsende Vermögensungleichheit. Sie plädieren für eine höhere Besteuerung von Erbschaften und eine niedrigere Besteuerung von Einkommen, für das jemand selbst arbeiten musste.
Eine höhere Erbschaftssteuer kann ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Vermögensungleichheit sein. Die Erbschaftssteuer wird daher voraussichtlich auch bei den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen ein Thema sein.
Gebühren und Befreiungen 2021
Die Steuersätze für die Erbschaftssteuer, die im Übrigen den Sätzen für die Schenkungssteuer entsprechen, hängen davon ab, wer die Erbschaft erhält:
- Für einen Partner und Kinder gilt ein Steuersatz von 10% auf die ersten 128.750 € und ein Steuersatz von 20% auf den darüber hinausgehenden Betrag;
- Für Enkelkinder und weitere Nachkommen gilt ein Steuersatz von 18% auf die ersten 128.750 € und ein Steuersatz von 36% auf den darüber hinausgehenden Betrag;
- Für sonstige Erben (Brüder/Schwestern, Neffen/Nichten usw.) gilt ein Steuersatz von 30% auf die ersten 128.750 € und ein Steuersatz von 40% auf den darüber hinausgehenden Betrag.
Nicht nur der Steuersatz hängt von der Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben ab, sondern auch die geltenden Freibeträge:
- Für einen Partner gilt ein Freibetrag von maximal 671.910 €;
- Kinder, Enkelkinder und Urenkelkinder haben Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 21.282 €;
- Für andere Erben gilt ein Freibetrag von 2.244 €.
Der Betrag der Steuerbefreiung kann steuerfrei vererbt werden.
Änderungen der Regelung zur Unternehmensnachfolge (BOR)
Auch die Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Einkommensteuergesetz von 2001 und im Erbschaftssteuergesetz von 1956 sind schon seit längerer Zeit Gegenstand von Diskussionen. Die Regelungen sorgen dafür, dass bei der Vererbung eines aktiven Unternehmens die Erhebung der Einkommensteuer aufgeschoben und die Erbschaftsteuer erheblich gemindert wird. Ziel der Regelung ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, doch wie Untersuchungen zeigen, kann die Steuer im Zusammenhang mit dem Tod des Anteilseigners in den meisten Fällen gezahlt werden, ohne dass dies das Unternehmen gefährdet. Dadurch entsteht nach Ansicht einiger eine zu große Kluft zwischen der Steuer, die bei der Vererbung eines Unternehmens zu zahlen ist, und den Fällen, in denen dies nicht der Fall ist. Die Forderung nach einer Abschaffung oder Änderung der Unternehmensnachfolgeregelung ist in den letzten Jahren immer deutlicher zu hören. Aus der Politik kommen jedoch ebenso viele Signale, dass man die Regelungen gerade beibehalten will.
Jubelton
Es ist möglich, einer Person unter 40 Jahren einmalig einen Betrag von über 100.000 € für den Kauf einer eigenen Immobilie zu schenken. Es bleibt abzuwarten, ob diese großzügige Freistellung den Koalitionsbildungsprozess unbeschadet überstehen wird. Möglicherweise wird auch diese Regelung eingeschränkt, um die bestehende Vermögensungleichheit zu bekämpfen.
Ob die Erbschaftssteuer, die Regelung zur Unternehmensnachfolge und der „Jubelton“ in der kommenden Legislaturperiode geändert werden, bleibt abzuwarten. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und werden Sie auf dem Laufenden halten.
