Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist kein einkommensteuerpflichtiger Unternehmer

Ich bin für Umsatzsteuerzwecke als Unternehmer tätig, also auch für die Einkommensteuer (IB). Das erklärt ein Ladenbesitzer in einem Fall in dem das Gericht Arnhem-Leeuwarden kürzlich entschieden hat.

Objektive Gewinnprognose

Diese These klingt logisch. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht und im Einkommensteuerrecht: Der Unternehmer im Einkommensteuerrecht muss nach Gewinn (Vorteil) streben, und dieser Gewinn (dieser Vorteil) muss auch objektiv zu erwarten sein.

Antiquitäten

Der Fall betrifft den Betreiber eines Antiquitätengeschäfts, der seit dem 1. März 1984 bei der Handelskammer eingetragen ist. Die Steuerbehörde beanstandet die für die Jahre 2016 und 2017 eingereichten Steuererklärungen.

Seit 2002 hat der Betreiber jedes Jahr einen Verlust ausgewiesen. Auf dieser Grundlage kommt das Gericht zu dem Schluss, dass keine objektive Erwartung besteht, dass mit der Tätigkeit ein Gewinn (ein Vorteil) erzielt wird. Der Betroffene hat auch nicht glaubhaft gemacht, dass das Unternehmen in Zukunft positive Gewinne erzielen wird.

Verrechnen

Die Entscheidung des Gerichts hat zur Folge, dass der Antiquitätenhändler die Verluste aus seinem Geschäft nicht mehr mit seinen sonstigen Einkünften aus Arbeit und Wohnung (Box 1) verrechnen kann. In den Jahren 2016 und 2017 bezog er eine Altersrente. In den übrigen Jahren möglicherweise ein Arbeitsentgelt aus einem Arbeitsverhältnis.
Zudem hat er derzeit keinen Anspruch auf die Steuervergünstigungen für Unternehmer: den Investitionsfreibetrag, den Selbstständigenfreibetrag, den Mitwirkungsfreibetrag und die Altersvorsorge. Die KMU-Freistellung ist bei Verlusten negativ und führt daher zu einer Hinzurechnung.

Natürlich werden die Einkünfte aus dem Geschäft als Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) besteuert. In dieser Box werden die Einkünfte jedoch pauschal auf der Grundlage der Differenz zwischen dem Wert der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies kann nicht zu einem Verlust führen.

 

 

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