Ein Rückblick auf das Jahr 2016

Rückblick 2016 vwgnijhof

Der letzte Arbeitstag des Jahres ist ein guter Anlass, gemeinsam mit Ihnen einen Rückblick auf die aktuellen Ereignisse des Jahres 2016 zu werfen.

Ein Jahr lang haben wir Sie über die aktuellen Entwicklungen in unserem Fachgebiet auf dem Laufenden gehalten. Und wenn wir nun zurückblicken, stellen wir fest, dass wir einige der in unseren Artikeln häufig behandelten Themen zweifellos auch im Jahr 2017 wieder sehen werden.
Alt = Neu und Neu = Alt!

Die selbstverwaltete Altersvorsorge wurde (noch) nicht abgeschafft

Kurz vor Ende des parlamentarischen Jahres wurde der Gesetzentwurf zur schrittweisen Abschaffung der selbstverwalteten Altersvorsorge auf Antrag von Staatssekretär Wiebes nicht im Senat zur Abstimmung gebracht. Wiebes wird untersuchen, wie groß die von ihm selbst geschaffene Lücke im Gesetzentwurf ist. Diese Lücke wird er anschließend mit einem ergänzenden Gesetzentwurf – einer Novelle – schließen.

Wann genau die selbstverwaltete Altersversorgung abgeschafft wird, ist ungewiss. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, dass die gesamte Auslaufregelung nicht umgesetzt wird. Wiebes hat jedoch angedeutet, dass die anderen Teile des Gesetzentwurfs zur Auslaufregelung der selbstverwalteten Altersversorgung im Jahr 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten werden.

ZZP-ers

Die Abschaffung der bei Selbstständigen und ihren Auftraggebern beliebten „Verklaring ArbeidsRelatie“ (VAR) war bereits am 1. Mai 2016 vollzogen. Doch der Ersatz in Form von durch die Steuerbehörde genehmigten (Muster-)Verträgen kommt noch nicht so recht in Gang. Die Durchsetzung dieses Systems wurde bis 1. Januar 2018 (oder so viel später, wie nötig ist). Nur Personen, bei denen offensichtlich böswillige Absichten vorliegen, werden zur Rechenschaft gezogen (grundsätzlich ab dem 1. Mai 2017).

Ehrenamtliche Mitarbeiter

Die Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten stand auch 2016 mehrfach zur Diskussion. Eine Ausweitung der Möglichkeiten, ehrenamtlichen Helfern steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu zahlen und Sachleistungen zu gewähren, war auch in diesem Jahr nicht möglich. Die mittlerweile bekannten Höchstbeträge bleiben bestehen 1.500 € pro Jahr und 150 € pro Monat.

Ende 2016 wurde eine bereits im August von einem Gericht Das Urteil wurde veröffentlicht; daraus geht hervor, dass die Bedingungen der Freiwilligenregelung strikt eingehalten werden müssen.

Schenkungen und Spenden

Das Thema Schenkungen und Spenden stößt eigentlich jedes Jahr auf großes Interesse. Natürlich ging es um die Wiedereinführung des “Jubelton”; die Befreiung von der Schenkungssteuer in Höhe von (maximal) 100.000 €, unter der Voraussetzung, dass der geschenkte Betrag für die eigene Wohnung des Schenkenden verwendet wird.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter gilt aufgrund einer im Jahr 2016 erlassenen Zulassung die Möglichkeit, den Steuerabzug für Spenden zu vereinfachen.

Autos

Das Auto ist immer ein dankbares Thema, sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer. Ab 2017 wird die Pauschalbemessungsgrundlage für die Lohn- und Einkommensteuer etwas vereinfacht. Ob es besser ist, das neue Auto noch im Jahr 2016 zu kaufen oder den Kauf besser auf 2017 zu verschieben, hängt davon ab, welches Auto Sie erwerben möchten.

Aufgrund der Übergangsregelung werden wir uns in den kommenden Jahren noch mit einer Vielzahl von Zurechnungssätzen herumschlagen müssen. Die neueste Idee, die von der Bovag, ist, dass die Pauschalzuweisung von der Anzahl der privat zurückgelegten Kilometer abhängig gemacht werden muss.

Für diejenigen, die mit dem eigenen Auto geschäftliche Fahrten zurücklegen, bleibt die maximale steuerfreie Kilometerpauschale bei 0,19 € pro Kilometer. Daraus müssen alle Kosten bestritten werden, beispielsweise auch die Parkgebühren.
Die Vereinigung der gewerblichen Kraftfahrer hat den Ball ins Rollen gebracht, um daraus 0,22 € zu machen. Wir gehen davon aus, dass dies in Den Haag vorerst auf kein Gehör stoßen wird.

Die Vorschriften für die Umsatzsteuerkorrektur, die Sie in der letzten Steuererklärung für das Jahr 2016 berücksichtigen müssen, haben sich nicht geändert. Die zu diesem Thema angestrengten Musterverfahren sind noch beim Obersten Gerichtshof anhängig.

Unternehmensnachfolge

Der höchste Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleibt weiterhin unverändert. Es bleibt der nächsten Regierung überlassen, an dieser Regelung zu feilen. Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Freibetrag gekürzt wird. Wo es sinnvoll ist, ist es daher ratsam, diesen Freibetrag im kommenden Jahr in Anspruch zu nehmen.

Vor allem für Unternehmer in der Immobilienbranche ist die Unternehmensnachfolgefazilität attraktiv. Doch bei der Inanspruchnahme der Befreiung sehen sich diese Unternehmer fast immer mit dem Finanzamt konfrontiert. Die Praxishandbuch die die Steuerbehörde in diesem Zusammenhang anwendet, wurde kürzlich aufgrund eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (WOB) veröffentlicht.

 

VWGNijhof wünscht Ihnen und Ihren Lieben alles Gute für 2017!

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