Der Generalanwalt ist dieser Ansicht, aber wird der Oberste Gerichtshof dem folgen? Und gilt dies auch nach den derzeit geltenden Vorschriften?
Gesundes Mittagessen
Es geht um den Fall, den wir bereits in unseren Artikeln beschrieben haben Gesundes Mittagessen, auf das Lohnsteuer erhoben wird und Gesundes Mittagessen. In diesen Artikeln beschreiben wir, wie nacheinander das Amtsgericht und das Berufungsgericht in Den Haag zu dem Schluss kommen, dass ein vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung gestelltes gesundes Mittagessen der Lohnsteuer unterliegt. Der Arbeitgeber vertritt die Auffassung, dass ein gesundes Mittagessen als gezielte, von der Lohnsteuer befreite Arbeitsschutzmaßnahme einzustufen ist.
Arbeitsschutzrichtlinien
Der Arbeitgeber hat die Frage dem Obersten Gerichtshof vorgelegt. Der Generalanwalt hat kürzlich seine Schlussanträge zu diesem Fall vorgelegt. Er vertritt die Auffassung, dass das kostenlose Mittagessen sehr wohl von der Lohnsteuer befreit ist, da die Bereitstellung dieser Mahlzeiten Teil der Arbeitsschutzpolitik des Arbeitgebers ist. Dass die Arbeitnehmer dadurch eine private Ersparnis erzielen, ändert daran nichts.
Das letzte Wort hat natürlich der Oberste Gerichtshof. Wir sind gespannt, ob der Oberste Gerichtshof die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigt.
Derzeitige Vorschriften
Ab 2022 wurde die gezielte Befreiung von der Lohnsteuer für Arbeitsschutzmaßnahmen verschärft. Nur noch Maßnahmen, die für den Arbeitgeber zwingend mit den Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz verbunden sind, können gezielt von der Lohnsteuer befreit werden. Siehe auch unseren Artikel Ausnahmeregelung für Arbeitsschutzmaßnahmen verschärft. Die kostenlosen gesunden Mahlzeiten fallen unserer Einschätzung nach im Allgemeinen nicht unter die Verpflichtungen, die sich für den Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben.
