Ein Elektroauto wird nicht früher zum Youngtimer

Letzte Woche haben wir einen Artikel über die Pläne der Regierung, den Pauschalbetrag für die private Nutzung von Elektroautos anzuheben. Staatssekretär Snel vom Finanzministerium antwortet auf Parlamentsanfragen dass er für Elektroautos keine gesonderte Youngtimer-Regelung einführen will.

Youngtimer

Für die private Nutzung eines Dienstwagens muss eine Zurechnung zum Gewinn oder Gehalt vorgenommen werden. Diese Zurechnung beträgt 22% des Katalogwerts des Fahrzeugs. Vollelektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten einen Abschlag von 18%, wodurch sich der Zuschlag auf 4% beläuft. Ab 2019 gilt der Abschlag nur noch für die ersten 50.000 € des Listenpreises des Elektrofahrzeugs.

Ein Youngtimer ist ein Auto, das vor mehr als 15 Jahren erstmals zugelassen wurde. Für Youngtimer beträgt der Zusatzsteuersatz 35%. Dieser 35% wird jedoch nicht auf den Listenpreis des Autos, sondern auf den Tageswert des Autos berechnet. Der Rabatt von 18% gilt nicht für Youngtimer (allerdings gibt es natürlich auch noch keine vollelektrisch angetriebenen Autos, die älter als 15 Jahre sind).

Da der Wert eines Youngtimers deutlich unter dem Katalogwert liegt, ist der zusätzliche Steuerbetrag für einen Youngtimer oft erheblich niedriger als für ein Fahrzeug, das jünger als 15 Jahre ist. Es versteht sich von selbst, dass Youngtimer daher bei gewerblichen Fahrern sehr beliebt sind (aus den Antworten des Staatssekretärs geht hervor, dass im Jahr 2016 rund 14.000 gewerblich genutzte Youngtimer in den Niederlanden unterwegs waren).

Umweltschädlicher Youngtimer günstiger

Es ist sogar so, dass ein CO₂-emittierender Youngtimer steuerlich vorteilhafter ist als ein neues, emissionsfreies Elektroauto. Dies gilt umso mehr, wenn die geplante Erhöhung des Zusatzsteuersatzes für Elektroautos ab 2020 umgesetzt wird. Deshalb wird der Staatssekretär vom Parlament aufgefordert, ein Elektroauto früher als Youngtimer einzustufen. Anstatt erst nach 15 Jahren sollte der Zusatzsteuersatz für ein vollelektrisches Auto beispielsweise bereits nach 5 Jahren 35% (oder weniger?) des Tageswerts betragen. Der Staatssekretär folgt diesem Vorschlag zwar nicht, kündigt jedoch an, weitere Pläne für den Gebrauchtwagenmarkt vorzulegen.

Trick

RTL Nieuws berichtet über eine Möglichkeit, die ab 2019 eingeführte Schwelle zu umgehen. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die am oder nach dem 1. Januar 2019 – egal wo auf der Welt – erstmals zugelassen wurden. Wenn man ein 2018 zugelassenes Fahrzeug aus dem Ausland in die Niederlande importiert, gilt der Zusatzsteuersatz von 4% noch für eine beträchtliche Zeit auf den gesamten Katalogwert. Der Rabatt auf den Zusatzsteuerprozentsatz von 18% gilt nämlich weiterhin während der 60 Monate nach dem Monat, in dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde.

Inhaltsübersicht