Wenn ein Partner vom anderen einen Kredit zur Finanzierung der gemeinsam erworbenen Eigenwohnung aufnimmt, gilt dies steuerlich nicht als Eigenwohnungskredit.
Refinanzierung
Diese Regelung ist gesetzlich wie folgt festgelegt (in Artikel 3.119a, Absatz 6 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes von 2001). Dies hat zur Folge, dass die Zinsen, die der kreditnehmende Partner für die Schuld zahlt, nicht als Eigenheimzinsen abzugsfähig sind. Die Schuld muss in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) ausgewiesen werden. Der kreditgebende Partner erfasst seine Forderung ebenfalls in Box 3.
Der kreditnehmende Partner kann die Schuld refinanzieren. Er oder sie nimmt dann einen Kredit bei einer Bank auf und tilgt mit dem geliehenen Betrag die Schuld gegenüber seinem oder ihrem Partner. Wenn das Darlehen der Bank alle Bedingungen erfüllt, die an ein Eigenheimdarlehen gestellt werden, gilt das Darlehen der Bank ab diesem Zeitpunkt als Eigenheimschuld. Die an die Bank gezahlten Zinsen (und Kosten) sind dann als Eigenheimzinsen abzugsfähig. In einem Position der Wissensgruppe Die Steuerbehörde bestätigt dies. Die maximale (steuerliche) Laufzeit des Darlehens von 360 Monaten beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Darlehen als Eigenheimschuld eingestuft wird.
