Eilreparatur bei der steuerlichen Einheit im Bereich der Körperschaftsteuer

Am 22. Februar hat der Europäische Gerichtshof Urteil Das Urteil wurde in einem Verfahren gefällt, in dem die niederländische Regelung zur steuerlichen Einheit – und dabei insbesondere der Zinsabzug – im Mittelpunkt stand. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Niederlande zwischen niederländischen und ausländischen Tochtergesellschaften unterscheiden. Diese Unterscheidung diskriminiert ausländische Tochtergesellschaften in ungerechtfertigter Weise.

Aufgrund des Urteils könnten ausländische Tochtergesellschaften künftig in den Genuss der Vorteile einzelner Elemente der Steuereinheitsregelung kommen. Da dies einen Verlust für die niederländische Staatskasse bedeuten würde, wurde eine Eiländerung der Gesetzgebung vorgenommen.

Die steuerliche Einheit

In den Niederlanden können Unternehmen eine steuerliche Einheit für die Körperschaftsteuer bilden, wenn die Muttergesellschaft unter anderem mindestens 95% der Anteile an der Tochtergesellschaft hält. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Gesellschaften dieselben Geschäftsjahre und Gewinnbestimmungen anwenden und ihren tatsächlichen Sitz in den Niederlanden haben. Eine steuerliche Einheit hat steuerliche Vor- und Nachteile. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier Artikel.

Zinsabzug

Innerhalb einer steuerlichen Einheit werden die Zinsen aus Darlehen zwischen den Unternehmen miteinander verrechnet. Wenn eine Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft ein Darlehen gewährt und dafür Zinsen erhält, werden diese Zinsen bei der Muttergesellschaft als Ertrag und bei der Tochtergesellschaft als Aufwand verbucht. Da eine steuerliche Einheit als ein einziger Steuerpflichtiger gilt, heben sich die Zinsaufwendungen und -erträge gegenseitig auf.

Die niederländische Gesetzgebung enthält ebenfalls eine Regelung zu Beschränkungen des Zinsabzugs. Hintergrund dieser Regelung ist die Verhinderung der Gewinnverlagerung. Bei der Ermittlung des Gewinns dürfen keine Zinsen abgezogen werden, die:

  • (un)mittelbar gegenüber einem verbundenen Unternehmen schuldet und;
  • im Zusammenhang mit einer „kontaminierten“ Transaktion steht. Rechtsgeschäfte, die als „kontaminierte“ Transaktionen gelten, sind eine Dividendenausschüttung, eine Kapitaleinlage, der Erwerb einer Beteiligung sowie die Aufstockung einer Beteiligung an einem Unternehmen.

Die Beschränkung des Zinsabzugs findet keine Anwendung, wenn eine der beiden Regelungen zum Gegenbeweis erfüllt ist:

  • wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuld und der damit zusammenhängenden Rechtshandlung überwiegend sachliche Erwägungen zugrunde liegen;
  • sofern glaubhaft gemacht wird, dass auf die Zinsen bei demjenigen, dem die Zinsen zustehen, unter dem Strich eine nach niederländischen Maßstäben angemessene Steuer erhoben wird.

Das Urteil

In diesem Fall hatte eine niederländische Tochtergesellschaft von ihrer ausländischen Muttergesellschaft Geld für den Erwerb einer Beteiligung geliehen. Die Tochtergesellschaft hatte die Zinsen für das Darlehen steuerlich geltend gemacht. Dieser Zinsabzug wurde vom Steuerprüfer abgelehnt, da die Zinsabzugsbeschränkung zur Anwendung kam. In inländischen Fällen hätte dies durch die Bildung einer steuerlichen Einheit gelöst werden können. Eine steuerliche Einheit mit einer außerhalb der Niederlande ansässigen Gesellschaft ist jedoch nicht möglich.

Die zentrale Frage im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof war, ob der Steuerpflichtige für diesen Bestandteil der Regelung zur steuerlichen Einheit in Betracht kommen könne. Der Gerichtshof entschied, dass dies möglich sein müsse, da andernfalls eine Diskriminierung vorliege. Inländische Gesellschaften würden gegenüber Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Niederlande begünstigt.

Dieser elementbezogene Ansatz des Gerichts hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die niederländische Staatskasse. Die niederländischen Steuerbehörden müssten in großem Umfang Zinsabzüge akzeptieren. Aus diesem Grund wurden Korrekturgesetze erlassen. Die Eilmaßnahmen gelten rückwirkend ab dem 25. Oktober 2017, 11:00 Uhr.

Notfallreparatur

Die Reparaturgesetzgebung hat zur Folge, dass die Zinsabzugsbeschränkung auch für rein inländische steuerliche Einheiten gelten wird. Es wird erwartet, dass die Auswirkungen auf diese rein inländischen steuerlichen Einheiten aufgrund der Regelungen zur Beweislastumkehr begrenzt bleiben. Ein Teil der Vorteile, die mit der derzeitigen Regelung für steuerliche Einheiten verbunden sind, geht durch das Urteil des Gerichts zwangsläufig verloren.

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