SMS vom Finanzamt

Falls du deine Umsatzsteuererklärung für das 2.e Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das erste Quartal 2022 oder für Juni 2022 eingereicht haben, erhalten Sie möglicherweise am 2., 3. oder 4. August eine SMS vom Finanzamt.

Text

Woher weißt du, dass die SMS tatsächlich vom Finanzamt stammt?

Die Nachricht stammt von der Telefonnummer 08000543. Der Wortlaut der Nachricht lautet: “Reichen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung bis spätestens 7. August beim Finanzamt ein, auch wenn Sie in diesem Zeitraum keinen Umsatz erzielt haben. Falls erforderlich, leisten Sie bitte auch gleich die Zahlung.”.

Wann?

Du erhältst eine SMS, wenn:

  • Sie ein in den Niederlanden ansässiger Klein- oder Mittelunternehmer sind;
  • Die Steuerbehörde hat Ihre Umsatzsteuererklärung für das 2.e für das zweite Quartal 2022 oder für Juni 2022 noch nicht eingereicht hat, obwohl das Finanzamt diese Steuererklärung erwartet;
  • die Steuerbehörde Ihre Handynummer hat.

Steuererklärung und Zahlung prüfen!

Wenn Sie diese SMS erhalten, sollten Sie überprüfen (oder überprüfen lassen), ob Ihre Umsatzsteuererklärung tatsächlich noch nicht eingereicht wurde. Wenn Sie die Erklärung spätestens am 7. August nachreichen und die geschuldete Umsatzsteuer spätestens an diesem Tag zahlen, verhängt das Finanzamt keine Verspätungsstrafe, es sei denn, Sie haben es auch für den vorangegangenen Erklärungszeitraum versäumt, rechtzeitig zu zahlen.

Es ist ratsam, auch zu überprüfen, ob Sie die in der Steuererklärung ausgewiesene Mehrwertsteuer tatsächlich bezahlt haben. Haben Sie den vollen Betrag bezahlt und dabei die richtige Zahlungsreferenz angegeben? Sollte dies nicht der Fall sein, ist es ratsam, die Zahlung mit der richtigen Zahlungsreferenz erneut vorzunehmen.

Die Verspätungsstrafe für die verspätete Einreichung einer Umsatzsteuererklärung beträgt 68 €. Ein Zahlungsverzug wird mit einer Verspätungsstrafe in Höhe von 3% des verspätet gezahlten Betrags geahndet, wobei der Mindestbetrag bei 50 € und der Höchstbetrag bei 5.514 € liegt. ACHTUNG: Für dieselbe Umsatzsteuererklärung können beide Strafen verhängt werden.

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