Mit der Einführung der ATAD 2 wurde eine Dokumentationspflicht gesetzlich verankert. Diese Dokumentationspflicht hat Auswirkungen auf Unternehmen mit verbundenen Unternehmen im Ausland.
ATAD 2 und Dokumentationspflicht
ATAD 2 ist eine europäische Richtlinie zur Bekämpfung der Steuerumgehung, die darauf abzielt, die Nutzung hybrider Missverhältnisse zu unterbinden. Ein hybrides Missverhältnis liegt vor, wenn durch die Ausnutzung der Unterschiede zwischen den Steuersystemen verschiedener Länder ein Steuervorteil erzielt wird.
Aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht musst du in den Körperschaftsteuererklärungen festhalten, ob die ATAD 2 in deinem Unternehmen Anwendung findet oder nicht. Welche Auswirkungen diese Dokumentationspflicht auf dein Unternehmen hat, erfährst du im Folgenden.
Sind Maßnahmen erforderlich?
Falls Ihr Unternehmen verbundene Unternehmen im Ausland hat, sind Maßnahmen erforderlich. Unter einem verbundenen Unternehmen versteht man eine Gesellschaft, an der Ihr Unternehmen direkt oder indirekt eine Beteiligung von mindestens 25% hält. Dabei handelt es sich beispielsweise um im Ausland ansässige Mutter- oder Tochtergesellschaften.
Die übliche Buchführung reicht in diesem Fall nicht aus, um der gesetzlichen Dokumentationspflicht nachzukommen. In der Buchführung müssen in diesen Fällen zusätzliche Unterlagen erfasst werden, aus denen hervorgeht, ob und inwieweit die Vorschriften der ATAD 2 in Ihrem Unternehmen gelten. Dabei ist an folgende Unterlagen zu denken:
- ein Konzernschema;
- ausländische Steuererklärungen und Steuerbescheide;
- Gründungssatzung der Empfänger
- relevante Vereinbarungen;
- Erläuterung, warum die ATAD-2-Vorschriften nicht gelten, ODER eine Erläuterung, inwieweit die ATAD-2-Vorschriften gelten und wie diese in den betreffenden Steuererklärungen angewendet wurden.
Keine Maßnahme erforderlich
Wenn Ihr Unternehmen keine verbundenen Unternehmen im Ausland hat, reicht die normale Buchführung aus. Ist Ihr Unternehmen ausschließlich in den Niederlanden tätig, geht aus der normalen Buchführung hervor, dass keine internationalen Zahlungen oder Einnahmen vorliegen und dass keine verbundenen Unternehmen im Ausland ansässig sind. Führt Ihr Unternehmen jedoch Transaktionen im Ausland durch, wie beispielsweise den Einkauf von Waren, so reicht die normale Buchführung aus, sofern daraus hervorgeht, dass die Transaktionen im Ausland mit nicht verbundenen Unternehmen stattfinden.
Haben Sie Fragen zur Dokumentationspflicht oder gilt diese für Ihr Unternehmen? Dann prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Unterlagen Sie aufbewahren müssen, um der gesetzlichen Dokumentationspflicht nachzukommen.
