
Das Jahr 2019 rückt bereits in greifbare Nähe. Das bedeutet auch ein neues Steuerjahr. Dann wird Einkommensteuer auf den Wert des Vermögens zum 1. Januar 2019 erhoben. Um diese Besteuerung des Vermögens in Box 3 zu vermeiden oder zu verringern, muss das Vermögen vor diesem Stichtag aus Box 3 entnommen worden sein.
Gericht in ‘s-Hertogenbosch
Vor kurzem hat das Berufungsgericht ’s-Hertogenbosch in einem Fall wenn ein Vermögensinhaber vor dem Stichtag, dem 1. Januar, Vermögen aus Box 3 entnommen hatte.
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Der Mann hat am 31. Dezember 2012 eine GmbH gegründet. Am selben Tag zahlt der Mann einen Betrag von 1,5 Millionen Euro als Agio auf das Treuhandkonto des Notars ein. Am 31. Januar 2013 überweist der Notar den Betrag vom Treuhandkonto auf das Bankkonto der Gesellschaft.
Das Urteil
Der Steuerprüfer korrigiert die Einkommensteuererklärung des Mannes für das Jahr 2013. Der Prüfer ist der Ansicht, dass die Agiozahlung am 1. Januar 2013 das Vermögen des Mannes noch nicht verlassen hat. Seiner Meinung nach bestand keine Verpflichtung zur Einzahlung des Agios. Es gab nämlich keine Gründungsurkunde oder Vereinbarung, aus der sich diese Verpflichtung zur Einzahlung des Agios ergibt.
Das Gericht bestätigt die Auffassung des Steuerprüfers. Das Gericht ist der Auffassung, dass derjenige, der Gelder auf ein Treuhandkonto des Notars eingezahlt hat, als Berechtigter an diesen Geldern anzusehen ist. Die bloße Überweisung der Gelder auf das Treuhandkonto des Notars reicht nicht aus, um aus dem Vermögen des Mannes herauszufallen.
Kein „Fraus legis“
In diesem Fall ist es dem Vermögensinhaber also nicht gelungen, sein Vermögen der Box 3 zum Stichtag zu verringern. Dies wäre wahrscheinlich gelungen, wenn die Einzahlung des Agios in der Niederschrift einer vor dem Stichtag abgehaltenen Hauptversammlung der Gesellschaft festgehalten und der Betrag auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt worden wäre.
Das Gericht hat nämlich bereits zuvor in derselben Sache entschieden, dass es keinen Rechtsmissbrauch (fraus legis) darstellt, sein Geld in eine GmbH einzubringen, um so Steuern zu sparen. Auch nicht, wenn man dies erst im allerletzten Moment tut. Wir beschreiben dieses Urteil in unserem Artikel In letzter Minute aus Box 3 heraus und in die GmbH hinein.
Weitere Möglichkeiten zur Senkung
Neben der Möglichkeit, das Vermögen der Box 3 in eine GmbH einzubringen, gibt es auch andere Möglichkeiten, das Vermögen der Box 3 zu verringern. So kann beispielsweise die Hypothek (Eigenheimschuld) getilgt werden. Außerdem kann beispielsweise Geld an die Kinder und Enkelkinder verschenkt werden. Vergessen Sie dabei nicht, dies in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Informationen zur Steuererklärung und zur Steuerbefreiung finden Sie in unserem Informationsblatt. Erklärung zur Schenkungssteuer.
Steuerfreie Vermögenswerte
Glücklicherweise musst du nicht dein gesamtes Geld noch vor Jahresende ausgeben. Bei der Einkommensteuer gibt es in Box 3 einen Steuerfreibetrag. Der Steuerfreibetrag beträgt im Jahr 2019 € 30.360. Für steuerliche Partner gilt ein steuerfreier Vermögensfreibetrag von € 60.720. Übersteigt das Vermögen den Steuerfreibetrag, ist Steuer zu entrichten. Die Kapitalertragsteuer steigt mit zunehmendem Vermögen in Box 3. Weitere Informationen zur Besteuerung von Box 3 im Jahr 2019 findest du in unserem Artikel Erträge der Steuerklasse 3 für 2019.
