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Dividendensteuer abgeschafft, AB-Abgabe bleibt jedoch bestehen

Angesichts des Gerüchts, dass die neue Regierung die Dividendensteuer abschaffen werde, stellte sich die Frage, ob Geschäftsführer ab 2018 oder 2019 von ihrer GmbH steuerfreie Dividenden ausschütten lassen können.

Quellensteuer

Die Antwort lautet natürlich: NEIN. Die Dividendensteuer stellt für den Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) nämlich eine Quellensteuer auf die Einkommensteuer dar. Der DGA ist der Geschäftsführer und Großaktionär. Das heißt, jemand, der 5% oder mehr (oft sogar 100%) der Anteile an einer BV hält.

Die Dividendensteuer in Höhe von 15% der ausgeschütteten Dividende muss von der BV auf die Bruttodividende einbehalten und abgeführt werden.

Erhebliches Interesse

Eine Beteiligung von 5% oder mehr gilt als wesentliche Beteiligung. Auf die regulären Erträge und Veräußerungsgewinne aus Aktien, die zu einer wesentlichen Beteiligung gehören, ist Einkommensteuer zu entrichten. Diese Einkünfte werden in Box 2 besteuert. Die Steuer beträgt 25% des Gewinns aus der wesentlichen Beteiligung.

Beispiel

Angenommen, Ihre GmbH schüttet im Jahr 2017 eine Dividende in Höhe von 100.000 € aus. Die GmbH behält dann Dividendensteuer ein: 15% * 100.000 € = € 15.000. Diese Steuer führt die GmbH an das Finanzamt ab. Netto schüttet die GmbH an den/die Gesellschafter Dividenden in Höhe von: 100.000 € - 15.000 € = € 85.000.

In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 muss/müssen der/die Gesellschafter diesen regulären Vorteil aus der GmbH (die Dividende) in Box 2 angeben. Die geschuldete Einkommensteuer beträgt: 25% * 100.000 € = 25.000 €. Von der Einkommensteuer wird die Dividendensteuer abgezogen, sodass unter dem Strich folgende Einkommensteuer nachgezahlt werden muss: 25.000 € -/- 15.000 € = € 10.000.

Die letztendlich erhaltene Nettodividende beträgt: 100.000 € -/- 15.000 € -/- 10.000 € = € 75.000.

Nach der Abschaffung der Dividendensteuer behält die BV die Dividendensteuer nicht mehr ein. Der Inhaber einer wesentlichen Beteiligung muss jedoch weiterhin die Einkommensteuer in Box 2 entrichten: 25% * 100.000 € = 25.000 €. Die letztendlich netto erhaltene Dividende beträgt: 100.000 € -/- 25.000 € = € 75.000.

Kein wesentliches Interesse

Die Kapitalanlagen einer Person, die einen Anteil von weniger als 5% an einer BV (oder NV) hält, werden als Erträge aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) besteuert. Die auf die erhaltenen Dividenden einbehaltene Dividendensteuer wird auch in diesem Fall mit der Einkommensteuer verrechnet.

Bitte beachten Sie: Es darf nur die niederländische Dividendensteuer angerechnet werden. Für ausländische Quellensteuer gewährt die niederländische Steuerbehörde möglicherweise eine Gutschrift zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dies hängt davon ab, was im Steuerabkommen mit dem Quellenland der Dividende geregelt ist. Oder in der einseitigen Regelung der Niederlande.

Sie müssen diese Regelung in Ihrer niederländischen Einkommensteuererklärung geltend machen. In manchen Fällen ist es auch möglich, im Herkunftsland der Dividende die Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Steuer zu beantragen.

Vorläufige Bewertung

Nach der Abschaffung der Dividendensteuer zahlst du, wenn du Dividenden erhältst, mehr Einkommensteuer. Dafür erhältst du aber auch einen höheren Netto-Dividendenbetrag.

Sie können beim Finanzamt beantragen, dass für die höhere Einkommensteuer ein vorläufiger Steuerbescheid erlassen wird. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie vermeiden möchten, dass das Finanzamt Ihnen Steuerzinsen in Rechnung stellt. Denn hierfür wird der exorbitante Zinssatz von 4% angewandt (bei der Körperschaftsteuer beträgt der Zinssatz sogar 8%).

Koalitionsvertrag

Ob die Dividendensteuer tatsächlich abgeschafft wird, wird sich zeigen, sobald der neue Koalitionsvertrag vorgelegt wird. Diese Vorlage wird in Kürze erwartet.

Haken und Ösen

Dividende aus Ihrer GmbH? Dabei gibt es einige rechtliche und steuerliche Feinheiten zu beachten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Factsheet.

 

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