Dividendenausschüttung im Jahr 2023 in Betracht ziehen

Ab 2024 wird der AB-Satz von 26,9% auf 31% angehoben. Ist es vorteilhaft, noch im Jahr 2023 eine Dividende auszuschütten?

Erhebliches Interesse

AB steht für „wesentliche Beteiligung“. Eine wesentliche Beteiligung liegt unter anderem vor, wenn Sie 5% oder mehr des ausgegebenen Aktienkapitals einer NV oder BV oder 5% oder mehr einer Aktiengattung halten. Die Erträge aus einer solchen AB werden in Box 2 der Einkommensteuer unterworfen. Dabei kann es sich um reguläre Erträge (wie Dividenden), aber auch um Veräußerungsgewinne handeln.

Das kommt darauf an ….

Auf den ersten Blick lautet die Antwort auf die oben gestellte Frage natürlich eindeutig „Ja“. Durch eine Ausschüttung noch im Jahr 2023 lässt sich im Vergleich zu einer Ausschüttung im Jahr 2024 ein Steuervorteil von 4,1% erzielen. Sofern der Vorteil aus der AB jedoch weniger als 67.000 € (für steuerlich verbundene Partner 114.000 €) beträgt, sieht die Sache übrigens anders aus, da in diesem Bereich ab 2024 ein niedrigerer AB-Satz von 24,5% gilt, sodass die Ausschüttung von Dividenden erst im Jahr 2024 tatsächlich vorteilhafter ist.

Aber auch bei AB-Vorteilen über 67.000 € (114.000 €) ist die vorzeitige Entrichtung der AB-Steuer nicht in allen Fällen vorteilhaft. Dies hat nämlich den Nachteil, dass die Steuer (viel) früher gezahlt werden muss. Auf diesen Betrag kann dann keine Rendite mehr erzielt werden.

Angenommen, Ihre GmbH hat einen Wert von 5.000.000 € und dieser Betrag kann und darf von der GmbH an Sie ausgezahlt werden. Dann beläuft sich der AB-Anspruch im Jahr 2023 auf 1.345.000 € und im Jahr 2024 auf 1.545.645 €. Wenn Sie – beispielsweise aufgrund Ihres Alters – davon ausgehen, dass der AB-Anspruch (wahrscheinlich) in einem der kommenden Jahre beglichen werden muss, ist die Ausschüttung einer Dividende im Jahr 2023 vorteilhaft. Sie zahlen dann nämlich 200.645 € weniger an AB-Abgabe.

Wenn die Auszahlung der AB-Forderung jedoch erst in beispielsweise 15 Jahren ansteht und Sie in diesem Zeitraum jährlich eine Rendite von 2% erzielen können, bringt Ihnen der AB-Anspruch in Höhe von 1.345.000 € eine Bruttorendite von gut 465.000 €, von der nach Abzug der Körperschafts- und Einkommensteuer etwa 260.000 € verbleiben. Das ist mehr als der Steuervorteil, den Sie erzielen können, wenn Sie bereits 2023 abrechnen.

Noch 7 Monate

Sie haben noch etwa 7 Monate Zeit, um abzuwägen, ob Ihre GmbH noch im Jahr 2023 eine Dividende ausschütten soll oder nicht. VWG unterstützt Sie gerne bei dieser Entscheidung. Es ist auf jeden Fall ratsam, zunächst abzuwarten, welche Pläne die Regierung am Prinsjesdag 2023 vorstellt. Steuersätze sind in den Niederlanden nun einmal nicht in Stein gemeißelt.

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