Dividenden von Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Da es sich um einen umfangreichen Vermerk handelt, empfehlen wir Ihnen, diesen hier als PDF-Datei herunterladen.

 

Für viele Unternehmer ist die BV eine Art Sparstrumpf. Auf den Gewinn wird Körperschaftsteuer gezahlt. Und was danach übrig bleibt, verbleibt in der BV. Aber irgendwann kommt der Moment, an dem man diesen Sparstrumpf nutzen möchte. Die BV schüttet dann Gewinn (Dividende) aus.

Beschluss der Gesellschafter

Der Beschluss über die Ausschüttung einer Dividende wird von den Aktionären gefasst. Dieser Beschluss wird schriftlich im Protokoll einer Hauptversammlung der BV festgehalten.

Vermögensprüfung

Die Gesellschafter können beschließen, eine Dividende auszuschütten, sofern das Eigenkapital der BV die vorgeschriebenen Rücklagen übersteigt. Es ist ratsam, dies im Protokoll der Hauptversammlung festzuhalten.

Selbstverständlich müssen bei der Ausschüttung von Dividenden die Bestimmungen der Satzung der BV eingehalten werden. Darüber hinaus können beispielsweise eine Gesellschaftervereinbarung oder Verwaltungsbedingungen (sofern die Aktien verbriefte Aktien sind) von Bedeutung sein.

Genehmigung durch den Vorstand

Der Vorstand (die Geschäftsführung) der BV muss der Ausschüttung der Dividende zustimmen.

Sozialleistungsprüfung

Diese Genehmigung muss der Vorstand erteilen, es sei denn, ihm ist nach vernünftigem Ermessen bekannt, dass die BV nach der Dividendenausschüttung ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Es ist ratsam, die Prüfung der Ausschüttungsfähigkeit zu dokumentieren (oder dokumentieren zu lassen). Dies kann im Protokoll der Hauptversammlung festgehalten werden.

Deckung der Altersvorsorge

Neben der Vermögens- und Auszahlungsprüfung musst du feststellen, ob die Altersvorsorge- und Stamrecht-/Leibrentenleistungen nach der Dividendenausschüttung noch ausreichend durch das in der GmbH verbleibende Vermögen gedeckt sind. Dazu ist der Marktwert der Altersvorsorge zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung zu berücksichtigen.

Dividendensteuer

Die GmbH muss auf die von ihr ausgeschüttete Dividende eine Dividendensteuer einbehalten. Die Dividendensteuer beträgt 15% der Bruttodividende.

Erklärung zur Dividendensteuer

Innerhalb eines Monats nach Auszahlung der Dividende muss die BV beim Finanzamt Anzeige die einbehaltene Dividendensteuer geltend machen. Das entsprechende Formular findest du unter www.belastingdienst.nl.

Dividendensteuer zahlen

Die Dividendensteuer muss zudem innerhalb eines Monats an das Finanzamt gezahlt werden. Das Formular für die Dividendensteuererklärung beschreibt das Verfahren für die Zahlung.

Die GmbH ist selbst für die fristgerechte und korrekte Abgabe der Steuererklärung sowie für die fristgerechte und korrekte Zahlung der Dividendensteuer an das Finanzamt verantwortlich. Das Finanzamt versendet hierfür weder ein Steuererklärungsformular noch eine Mahnung.

Wenn die GmbH keine Steuererklärung abgibt oder diese zu spät einreicht und wenn die GmbH keine, zu späte oder zu geringe Zahlungen leistet, verhängt das Finanzamt Säumniszuschläge.

Einkommensteuer – Box 2

Wenn Sie privat 5% oder mehr des ausstehenden Kapitals der BV halten, gelten Sie als Inhaber einer wesentlichen Beteiligung. Die Erträge aus den Aktien werden dann in Box 2 besteuert. Sie müssen die Dividende daher in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die Steuer beträgt 25% der Bruttodividende.[1]. Die einbehaltene Dividendensteuer kannst du verrechnen.

[1] Im Jahr 2020 beträgt der AB-Satz 26,25% und in den Jahren 2021 und den folgenden Jahren 26,9%.

Beispiel

Ihre GmbH schüttet im Jahr 2017 250.000 € als Dividende aus. Die GmbH behält die Dividendensteuer ein: 15% * 250.000 € = 37.500 €. Sie erhalten eine Nettodividende in Höhe von:

Bruttodividende250.000
Ab: Dividendensteuer37.500
Nettodividende212.500

Die Bruttodividende geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 als Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) an:

Bruttodividende250.000
25% Einkommensteuer62.500
Ab: Dividendensteuer37.500
Zu zahlende Einkommensteuer25.000

Diese Steuer müssen Sie auf den Einkommensteuerbescheid entrichten. Wird dieser Bescheid nach dem 30. Juni des Jahres erlassen, das auf das Jahr folgt, in dem Sie die Dividende erhalten haben, berechnet das Finanzamt Steuerzinsen. Der Zinssatz beträgt derzeit nicht weniger als 4% auf Jahresbasis.

Das liegt deutlich über den Zinsen, die Banken derzeit zahlen. Sie können vermeiden, Steuerzinsen zu zahlen, indem Sie beim Finanzamt rechtzeitig einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen. Die Einkommensteuer muss dann natürlich bereits tatsächlich gezahlt worden sein.

Beispiel

Wenn der Einkommensteuerbescheid aus dem vorigen Beispiel (die Dividende wurde 2019 ausgeschüttet) mit Datum vom 1. Januar 2021 ergeht, beträgt die Steuerzinsen: 622 €. Der auf den Einkommensteuerbescheid zu zahlende Betrag beläuft sich dann auf 25.622 €.

Steuerfrei

Gibt es Möglichkeiten, Kapital aus Ihrer GmbH zu entnehmen, ohne Steuern zu zahlen? Ja, aber es darf sich dabei nicht um Dividenden handeln. Möglicherweise ist es möglich, das Stammkapital herabzusetzen. Und natürlich können Sie sich Geld von Ihrer GmbH leihen. Diese Möglichkeiten sind an bestimmte (Rahmen-)Bedingungen geknüpft.

Wird die Ausschüttung an eine GmbH vorgenommen, die 5% oder mehr der Anteile hält, ist die Ausschüttung steuerfrei (Beteiligungsfreistellung).

VWG nimmt Ihnen die Arbeit ab

VWG nimmt Ihnen alle Formalitäten rund um die Ausschüttung von Dividenden durch Ihre GmbH ab. Sie müssen lediglich für die fristgerechte Zahlung der Dividenden- und Einkommensteuer sorgen.

Selbstverständlich beraten wir Sie hinsichtlich der Vermögens- und der Leistungsprüfung. Außerdem berechnen wir den Marktwert der Altersvorsorgeverpflichtungen in der GmbH, damit festgestellt werden kann, ob diese nach der Dividendenausschüttung noch ausreichend gedeckt sind.

 

Der Zweck dieses Vermerks besteht darin, ein Schema zu skizzieren. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde daher eine Vereinfachung vorgenommen. Die VWG haftet daher nicht für die Folgen von Maßnahmen, die aufgrund dieses Vermerks ergriffen oder nicht ergriffen werden.

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