Dividende aus Ihrer GmbH im Jahr 2025

Ab 2025 wird der Steuersatz, zu dem Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) besteuert werden, von 33% auf 31%. Der Steuersatz für das Einkommen in Box 2 bis € 67.804 (2024 bis zu 67.000 €) liegt niedriger: 24,51 TP3T. Für steuerlich gemeinsam Veranlagte gilt dieser Steuersatz pro Person, sodass sie zusammen bis zu € 135.608 (2024: 134.000 €) an Einkünften aus einer wesentlichen Beteiligung zum Steuersatz von 24,5% erzielen.

Wie hoch ist die Dividende im Jahr 2024?

In unserem Artikel (Wie viel) Dividende soll 2024 ausgeschüttet werden? Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass es angesichts der Senkung des Steuersatzes im Jahr 2025 grundsätzlich nicht sinnvoll ist, im Jahr 2024 Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung in Höhe von mehr als 67.000 € bzw. 134.000 € zu erzielen. Geschäftsführende Gesellschafter, die kein anderes Einkommen in Box 2 beziehen, können im Jahr 2024 Dividenden bis zu diesem Betrag ausschütten.

Steuerlicher Haken

Geschäftsführende Gesellschafter, die im Jahr 2025 Dividenden aus ihrer GmbH zum niedrigen Steuersatz von 24,5% beziehen möchten, sollten auf einen steuerlichen Haken achten. Dabei handelt es sich um eine Änderung bei der Anwendung des allgemeinen Steuerfreibetrags (AHK). Das ist der Freibetrag, den jeder Niederländer auf die von ihm geschuldete Einkommensteuer erhält. Die AHK beträgt im Jahr 2025 3.068 € (für Bezieher der AOW gilt eine niedrigere AHK). Diese Ermäßigung wird jedoch gekürzt, wenn das Einkommen mehr als 28.406 € beträgt (dieser Betrag steht derzeit noch nicht endgültig fest). Die Kürzung beträgt 6,337% des Einkommens, das über 28.406 € liegt.

Bis einschließlich 2024 wird die Ermäßigung der AHK ausschließlich auf das Einkommen aus Arbeit und Wohnung (Box 1) berechnet. Ab 2025 werden auch die Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen (Box 2) und die Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) bei der Berechnung der Minderung der AHK berücksichtigt. Dadurch kann der Grenzsteuersatz für Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen im Jahr 2025 deutlich über 24,5% liegen.

Eine kleine Rechnung

Nehmen wir als Beispiel einen Geschäftsführer (DGA), der von seiner GmbH ein Gehalt in Höhe des üblichen Lohns bezieht: 56.000 €. Es gibt keine weiteren Einkünfte in Box 1, und der Saldo des Vermögens dieses Geschäftsführers in Box 3 liegt unter dem steuerfreien Vermögen. Dieser Geschäftsführer muss auf sein Gehalt 14.343 € Steuern zahlen. Dies wird wie folgt berechnet:

Wenn dieser Geschäftsführer 20.000 € als Dividende ausschüttet, zahlt er auf sein Gesamteinkommen 20.511 € Steuern. Dies berechnet sich wie folgt:

Die zusätzliche Steuer in Höhe von 20.511 € – 14.343 € = 6.168 € bedeutet eine Steuerbelastung auf die Dividende von 30,84%. Das liegt deutlich über dem Steuersatz von 24,5%, der auf das Einkommen in Box 2 zu zahlen ist (er entspricht nahezu dem regulären Steuersatz von Box 2: 31%). Dies liegt daran, dass das Einkommen in Box 2 bei der Kürzung des allgemeinen Steuerfreibetrags berücksichtigt wird.

Die Dividende, die an einen Geschäftsführer mit einem Einkommen in Box 1 von (etwa) 77.000 € oder mehr ausgeschüttet wird, wird mit 24,51 % besteuert, da der AHK dieses Geschäftsführers auf null reduziert wurde.

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